Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Häckseldienst \ Leitung Schülerbetreuung \ Steuerlichen Abzüge im Homeoffice
Häckseldienst
Am Montag, 8. März 2021, findet eine von der Gemeinde organisierte Häckseltour statt. Anmeldungen nimmt die Gemeindekanzlei, Tel. 062 865 80 40 bis spätestens am Donnerstag, 4. März 2021 gerne entgegen.
Der Häckseldienst kostet pro angebrochene Viertelstunde CHF 30.00. Das Häckselgut ist selber zu verwerten. Besten Dank für das Verständnis.
Gemeindekanzlei
Teilzeitstelle für Leitung Schülerbetreuung
Das Betreuungsangebot an der Schule Gipf-Oberfrick mit rund 400 Schulkindern umfasst nebst dem Schulunterricht die Schülerbetreuung (Hort) und den Mittagstisch.
Die Schülerbetreuung findet von Montag bis Freitag stundenweise je nach Stundenplan und Nachfrage statt. Die jetzige Leiterin Schülerbetreuung wird per Ende Schuljahr 2020/21 in den wohlverdienten Ruhestand treten.
Wir suchen ab 1. August 2021 eine Person mit pädagogischer oder vergleichbarer Ausbildung, welche die Leitung Schülerbetreuung übernehmen möchte. Die Stelle umfasst ca. 10 - 15 Stunden pro Woche. In enger Zusammenarbeit mit der Leitung Schuldienste, einer Mitarbeiterin Schülerbetreuung und einem Zivildienstleistenden führen Sie den Bereich Schülerbetreuung selbständig.
Die Aufgaben umfassen die pädagogische Leitung des Bereichs Schülerbetreuung sowie die Organisation, Verantwortung und Unterstützung sowie Beaufsichtigung der Schulkinder während den Betreuungsstunden, die Mithilfe bei Hausaufgaben oder die Bereitstellung von sinnvollen und kreativen Aufgaben und Spielen.
Weiter gehört eine Betreuung über Mittag am Mittagstisch 1 – 2 mal pro Woche zu den Aufgaben.
Wir wünschen uns eine aufgestellte, flexible und kommunikative Person, die gerne eine lebendige Kinderschar betreut. Die Anstellung erfolgt über die Gemeinde im Stundenlohn.
Nähere Auskünfte erteilt Leiterin Schuldienste, Carole Palleva, Tel. 079 591 53 16. Gerne erwarten wir Ihre Bewerbung mit einem Lebenslauf und Zeugnissen bis Ende März 2021 an die Gemeindekanzlei, Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick oder per Mail an kanzlei@gipf-oberfrick.ch. Wir freuen uns auf Ihr Interesse.
Gemeindeverwaltung
Regelungen der steuerlichen Abzüge im Homeoffice
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus (SonderV 20-1) für die Jahre 2020 und 2021 hinsichtlich der abzugsfähigen Berufskosten während der COVID-19- Pandemie angepasst.
Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2020 und 2021 ihre Berufskosten (Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie angefallen wären.
Das heisst, wer im 2020 und 2021 mehrheitlich im Homeoffice gearbeitet hat, kann trotzdem Fahrtkosten abziehen, so als ob die Person täglich ins Büro gefahren wäre. Umgekehrt ist aber ein zusätzlicher Abzug für Corona-bedingte Homeoffice-Kosten, zum Beispiel für das Arbeitszimmer zu Hause, nicht möglich.
Steuerpflichtige, die mit dem Auto anstatt mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den Arbeitsplatz gefahren sind, können hierfür die Autokosten zum Abzug bringen (Maximalbetrag 7'000 Franken), wenn bei ihnen aufgrund der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eine Nutzung des ÖV nicht als zumutbar erachtet wird.
Das Kantonale Steueramt hat ein Informationsblatt über die COVID-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer auf seiner Homepage aufgeschaltet. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Abteilung Steuern wenden.
Abteilung Steuern Gipf-Oberfrick
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