Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Gewerbeapéro \ Verstärkung gesucht: temporäre/r Bauamtsmitarbeiter/in 60-70 % \ Prämienverbilligung 2022 \ Mobilfunkanlagen 5G
Gewerbeapéro
Nachdem Coronabedingt viele Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten, möchte der Gemeinderat dieses Jahr den Kontakt zum Gewerbe mit dem traditionellen Gewerbeapéro pflegen.
Wir laden deshalb gerne alle ortsansässigen Unternehmer zum 14. Gewerbeapéro am Freitag, 27. August 2021, 19.30 Uhr, in der Landi am Gerenweg 4 ein.
Die uns bekannten Gewerbebetriebe sind bereits brieflich eingeladen worden. Falls dabei jemand vergessen wurde, ist er oder sie trotzdem gerne zum Apéro eingeladen und kann sich telefonisch (062 865 80 40) oder per E-Mail (kanzlei@gipf-oberfrick.ch) bis am Montag, 16. August 2021 noch anmelden.
Gemeinderat
Verstärkung gesucht: temporäre/r Bauamtsmitarbeiter/in 60 - 70 %
Das Bauamt Gipf-Oberfrick braucht vorübergehend Verstärkung.
Für die Zeit vom 1. November 2021 bis im Juni 2022 suchen wir eine/n Bauamtsmitarbeiter/in mit einem Pensum von 60 - 70 %. Alle Informationen zur temporären Stelle finden Sie auf www.gipf-oberfrick.ch.
Bei Fragen erteilen Ihnen Bauverwalter-Stv. Pascal Mathis, Tel. 062 865 80 37 oder Leiter Bauamt, Mike Schmid, Telefon 062 865 80 56 gerne Auskunft.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen bis am 31. August 2021 an die Gemeindeverwaltung, Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick oder per Mail kanzlei@gipf-oberfrick.ch
Gemeinderat Gipf-Oberfrick
Prämienverbilligung 2022
Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2022 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf von September 2021 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung.
Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2021 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-ag.ch/pv).
Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2022 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2021 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag.ch/meldung).
Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.
Gemeindezweigstelle SVA
Mobilfunkanlagen 5G
Im letzten Jahr sind zwei Baugesuche für Mobilfunkanlagen 5G, also für sogenannte adaptive Antennen, eingereicht worden.
Das erste Gesuch betrifft die Mobilfunkanlage in der Bodenmatt 6 (auf dem Siloturm der Meliofeed) von Swisscom und Sunrise. Hier ist die Erweiterung der bestehenden Anlage auf die 5G-Technik geplant. Dieses Baugesuch ist bereits im Frühjahr 2020 öffentlich aufgelegen. Dagegen sind drei Sammeleinwendungen eingegangen.
Das zweite Baugesuch beinhaltet die Erstellung einer neuen Mobilfunkanlage durch die Swisscom, ebenfalls mit der 5G Technik, an der Landstrasse 92 (Gewerbegebiet ausgangs Gipf-Oberfrick Richtung Wittnau). Dieses Baugesuch wurde ebenfalls im letzten Jahr eingereicht, aber vom Gemeinderat noch nicht öffentlich ausgeschrieben.
Bei beiden Baugesuchen lag jedoch die kantonale Zustimmung bereits vor. Am 16. November 2020 hat der Gemeinderat die beiden Baugesuche sistiert. Die Sistierung wurde verfügt, weil rechtliche Unsicherheiten über die Beurteilung von adaptiven Antennen bestehen. Der Gemeinderat hat geltend gemacht, dass insbesondere die definitiven Vollzugshilfen für eine Beurteilung fehlen. Deshalb hat er entschieden, die beiden Baugesuche solange nicht weiter zu bearbeiten, bis die definitiven Vollzugshilfen vorliegen.
Gegen die Entscheide des Gemeinderats haben Swisscom und Sunrise beim Regierungsrat Beschwerde geführt. Noch vor einem Entscheid des Regierungsrats über diese Beschwerden hat das Bundesamt für Umwelt am 23. Februar 2021 die Vollzugshilfen für adaptive Antennen veröffentlicht.
Der Rechtsdienst des Regierungsrats hat den Gemeinderat darüber informiert und darum ersucht, die Sistierung der beiden Baugesuche aufzuheben. Dies weil der Grund für die Sistierung mit den nun vorliegenden Vollzugshilfen nicht mehr bestehe und ohnehin der Gemeinderat das laufende Beschwerdeverfahren mangels Zuständigkeit verloren hätte. In der Folge hat er am 29. März 2021 die Sistierung des Verfahrens bei beiden Baugesuchen aufgehoben.
Für die Weiterbearbeitung der beiden Gesuche haben die Betreiber den gewünschten Betriebsmodus anzugeben und ein neues, korrigiertes Standortdatenblatt einzureichen. Danach wird das Gesuch von der kantonalen Fachstelle neu beurteilt. Für die neue Mobilfunkanlage 5G an der Landstrasse 92 hat die Swisscom ein neues Standortdatenblatt eingereicht. Die kantonale Fachstelle hat die Zustimmung in der Zwischenzeit erteilt. Deshalb kann das Baugesuch nun öffentlich ausgeschrieben werden.
Beim laufenden Baugesuch für die Erweiterung der Mobilfunkanlage auf 5G in der Bodenmatt, auf dem Siloturm Meliofeed, haben Swisscom und Sunrise ebenfalls ein neues Standortdatenblatt eingereicht. Die Beurteilung der kantonalen Fachstelle ist aber bis heute noch ausstehend. Somit kann dieses Baugesuch noch nicht weiterbearbeitet werden kann.
Diese Mitteilung gilt als Information für die Bevölkerung zu den beiden laufenden Baugesuchen für Mobilfunkanlagen 5G.
Gemeinderat Gipf-Oberfrick
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