Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Sirenentest \ Steueramt
Sirenentest 2021
Am Mittwochnachmittag, 3. Februar 2021, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden.
Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Gemeinderat
Informationen Steueramt Gipf-Oberfrick
Diese Woche erfolgt der Versand der Steuererklärungen 2020. Ausserdem ist es möglich, das Programm EasyTax zu installieren, damit Sie die Steuererklärung elektronisch ausfüllen und auch einreichen können. Beachten Sie bei der elektronischen Einreichung, dass wir das unterschriebene Quittungsblatt benötigen. Die Steuererklärung sollte bis 31. März 2021 bei uns eintreffen. Wenn Sie die Steuererklärung persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen wollen, benützen Sie bitte den grossen Briefkasten vor dem Eingang. Vermeiden Sie einen Aufenthalt im Gemeindehaus. Sie schützen sich und andere vor einer allfälligen Corona-Ansteckung.
Fristerstreckungen
Unter www.ag.ch/steuern oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon (062 865 80 30) oder E-Mail (steuern@gipf-oberfrick.ch) ist ebenfalls möglich.
Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!
Mahngebühren
Wir erinnern Sie daran, dass der Grosse Rat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1.1.2019 eingeführt hat. Es fällt eine Gebühr für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100 fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Bitte reichen Sie diese aber frühzeitig ein. Sobald die Mahnung versendet ist, ist die Gebühr zu bezahlen.
Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Bank- resp. Postcheckverbindung direkt ausbezahlt. Wir bitten alle Pflichtigen, welche noch keine Bankverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Bitten prüfen Sie auch, ob die angegebene Bankverbindung immer noch korrekt ist.
Steueramt Gipf-Oberfrick
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