Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Verlängerung Einlösefrist Gutscheine Gewerbeaktion \ Verstärkung beim Lotsendienst gesucht \ Abgabe der Steuererklärung; Mahngebühren
Verlängerung Einlösefrist Gutscheine Gewerbeaktion
Die Ende des letzten Jahres verkauften Gutscheine der Gemeinde haben ein Ablaufdatum vom 30. Juni 2021. Aufgrund der übergeordneten Schliessungen der Restaurants im Frühling 2021 hat der Gemeinderat entschieden, die eingelösten Gutscheine zwei Monate über das Verfallsdatum zu vergüten. Die Gutscheine können somit bis Ende August 2021 eingelöst werden.
Die betroffenen Betriebe wurden informiert.
Abteilung Finanzen
Verstärkung beim Lotsendienst gesucht
Für den Lotsendienst beim Fussgängerstreifen Gemeindehaus suchen wir eine zusätzliche Person, die sich für Springer- oder auch für feste Einsätze während einem halben oder ganzen Tag pro Woche zur Verfügung stellt. Der Einsatz wird im Stundenlohn entschädigt.
Für detaillierte Informationen können sich Interessierte an Leiterin Schuldienste, Carole Palleva, Tel. 079 591 53 16 wenden.
Gemeindekanzlei
Abgabe der Steuererklärung / Mahngebühren
Im Februar wurde Ihnen die Steuererklärung 2020 zugestellt.
Gemäss Richtlinien des Kantonalen Steueramtes werden den Steuerpflichtigen vor dem 30. Juni 2021 noch keine Mahnungen zugestellt.
Sollten Sie die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, so bitten wir Sie, diese bis Ende Juni 2021 einzureichen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist uns ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen. Dies können Sie per E-Mail (steuern@gipf-oberfrick.ch), online (www.gipf-oberfrick.ch) oder mündlich am Telefon oder Schalter erledigen.
Wir danken Ihnen ganz herzlich für die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass allfällige Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung aufgrund eines Beschlusses des Grossen Rates mit einer Gebühr belastet werden. Die Gebühr für die erste Mahnung der Steuererklärung 2020 beträgt CHF 35.--. Eine zweite Mahnung würde bereits CHF 50.-- kosten.
Abteilung Steuern Stein
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