Publikationen der Gemeinde Gipf-Oberfrick
Von: Gemeinde Gipf-Oberfrick
Nachrichten aus Gipf-Oberfrick: Einkaufsdienst für Risikopatienten in Gipf-Oberfrick \ Änderung Öffnungszeiten betreute Sammelstelle Moosmatt \ Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung aufgrund Coronavirus \ Osterfeiertage, Verwaltung geschlossen \ Einreichen der Steuererklärung: Steuerliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Einkaufsdienst für Risikopatienten in Gipf-Oberfrick
Im Zusammenhang mit der Coronavirus Pandemie sollten Personen ab 65 Jahren und Personen mit einer Vorerkrankung soweit als möglich zu Hause bleiben und öffentliche Verkehrsmittel, Läden, etc. meiden. Die Gemeinde hat zusammen mit dem Volg einen Einkaufsdienst für alle gefährdeten Personen, die über kein optimales Netzwerk verfügen, organisiert. Die Aktion ist erfolgreich angelaufen. Und so funktionierts! Bestellen Sie die Lebensmittel telefonisch direkt im Volg, von Montag bis Freitag zwischen 07.00 – 14.00 Uhr, unter Tel. 062 871 12 79. Die Auslieferung erfolgt am gleichen Tag, zwischen 15.00 – ca. 16.30 Uhr. Da am Karfreitag und am Ostermontag keine Auslieferung erfolgt, findet am Ostersamstag eine zusätzliche Auslieferung statt. Die Lebensmittel (mit dem Kassenzettel) werden vom Auslieferdienst vor die Eingangstüre gestellt. Es wird dreimal an der Haustüre geläutet. Eine Übergabe oder eine Bezahlung findet nicht statt (Verzicht auf Ansteckungsgefahren). Die Gemeinde wird Ihnen die gelieferten Waren zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Sammelrechnung und der Kopie des Kassazettels in Rechnung stellen. Von diesem Einkaufsdienst können alle gefährdeten Einwohnerinnen und Einwohner in unserer Gemeinde profitieren. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindekanzlei (062 865 80 40) wenden.
Infos finden Sie zudem unter www.gipf-oberfrick.ch
Gemeinderat
Änderung Öffnungszeiten betreute Sammelstelle Moosmatt
Infolge des Coronavirus gelten für die Sammelstelle folgende Öffnungszeiten:
Montag – Freitag, 09.00 – 16.00 Uhr. Am Mittwochabend und am Samstag bleibt die Sammelstelle geschlossen. Zudem bleibt die Sammelstelle über das Osterwochenende, Karfreitag bis Ostermontag, geschlossen. Mit dieser Massnahme wird verhindert, dass es zu einem grossen Andrang kommt und die gegenseitigen Abstände nicht eingehalten werden können. Die Sammelstelle ist für die Bevölkerung von Gipf-Oberfrick bis auf weiteres werktags von 09.00 – 16.00 durchgehend frei zugänglich. Es erfolgt keine Betreuung durch das Bauamt. Eine Überwachung ist gewährleistet. Danke, wenn Sie sich an die Regeln halten und unnötige Entsorgungsgänge vermeiden.
Wir wünschen allen eine gute Gesundheit!
Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung aufgrund Coronavirus
Die Gemeindeverwaltung ist bis am 19. April 2020 (Ende Frühlingsferien der Schule) für den persönlichen Kontakt nur noch morgens geöffnet (08.00 – 12.00 Uhr). Telefonisch und per Mail wird die Verwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar bleiben.
Die Bevölkerung wird ersucht, den persönlichen Kontakt auf das Notwendige zu beschränken und Anfragen so weit als möglich telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind in dringenden Fällen weiterhin möglich. Besten Dank!
Gemeinderat
Osterfeiertage, Verwaltung geschlossen
An Karfreitag, 10. April 2020, und Ostermontag, 13. April 2020, bleibt die Verwaltung geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns über die Ostertage unter der Telefonnummer 079 376 79 70. Ab Dienstag, 14. April 2020, sind wir gerne wieder für Sie da. Das Gemeindeteam wünscht Ihnen frohe Ostern und ein erholsames Wochenende.
Bleiben Sie gesund!
Gemeinderat
Einreichen der Steuererklärung: Steuerliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
Gemäss Beschluss des Kantonalen Steueramtes werden die Abgabefristen für Steuererklärungen 2019 aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2019 wird für die unselbständig erwerbenden Personen (Formular C) bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Die Einreichungsfrist für die selbstständig erwerbenden Personen (Formular A) sowie Landwirte (Formular B) wird bis zum 30. September 2020 verlängert.
Es muss kein Gesuch für Fristerstreckung eingereicht werden. Die Steuerbehörde ist jedoch dankbar, wenn die Steuererklärungen trotzdem so rasch als möglich eingereicht werden.
Abteilung Steuern
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