Stärkung der medizinische Grundversorgung
Von: mm/f24.ch
Die medizinische Grundversorgung ist ein zentraler Pfeiler des Gesundheitswesens. Der Bedarf an medizinischer Behandlung und Pflege nimmt aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der steigenden Zahl älterer Menschen zu. Gleichzeitig fehlen vermehrt Pflegefachkräfte und Ärztinnen und Ärzte. Um den Menschen in der Schweiz weiterhin Zugang zu einer guten Grundversorgung zu ermöglichen, will Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider gemeinsam mit den Akteuren der Grundversorgung eine Agenda Grundversorgung mit konkreten Massnahmenvorschlägen erarbeiten.
Die Menschen in der Schweiz profitieren heute von einer guten Gesundheitsversorgung. Doch das Gesundheitssystem steht unter Druck. Mit der Alterung der Bevölkerung und der Zunahme chronischer Krankheiten nimmt auch der Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen zu.
Der Bedarf an Gesundheitsfachpersonen steigt. Stark betroffen von dieser Entwicklung ist die Grundversorgung, die den Menschen in der Schweiz einen raschen und niederschwelligen Zugang zu Gesundheitsleistungen gewährleisten soll.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat die Stärkung der Grundversorgung deshalb zu einer gesundheitspolitischen Priorität erklärt.
Am gestrigen Forum medizinische Grundversorgung lanciertee sie gemeinsam mit den Akteuren der Grundversorgung die Arbeiten an der Agenda Grundversorgung.
Für diese Agenda Grundversorgung sollen neue und innovative Massnahmen erarbeitet werden, um die Grundversorgung für alle und überall zu gewährleisten: von den Hausärztinnen über die Apotheken und der Notfallversorgung in den Spitälern bis zur Psychotherapie und der Pflege durch Spitexorganisationen und in Langzeitpflegeeinrichtungen.
Dabei sollen alle involvierten Partner in die Überlegungen einbezogen werden: neben den Kantonen und den Gemeindeverbänden auch Leistungserbringerverbände, Versicherer sowie Berufsverbände.
Innovative Versorgungsmodelle entwickeln
Die Agenda Grundversorgung verfolgt zwei Ziele: Erstens sollen ausgehend von bestehenden Modellen neue Ideen für ein zukunftsfähiges Versorgungssystem erarbeitet werden, dies unter Berücksichtigung der digitalen Möglichkeiten. Zweitens soll die Agenda ergänzend zu den Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative einen Beitrag zur Reduktion des Fachkräftemangels leisten.
Bis Ende 2025 soll ein Bericht vorliegen, der den Handlungsbedarf aufzeigt und Massnahmenvorschläge sowie Zuständigkeiten enthält. Er wird in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren erarbeitet. Geplant ist, dass der Bundesrat 2026 auf Basis dieses Fachberichts über ein künftiges Massnahmenpaket entscheidet.
Definition Grundversorgung
Gemäss Bundesverfassung sind Bund und Kantone für eine ausreichende und allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität verantwortlich. Die Grundversorgung reicht von der Prävention über Kuration und Rehabilitation bis hin zur palliativen Pflege. Sie wird von verschiedenen Fachpersonen und Institutionen erbracht und ist zentral für Qualität und Zugänglichkeit der gesamten Gesundheitsversorgung.
Der schweizerische Begriff der Grundversorgung entspricht dem internationalen Konzept der Primärversorgung (primary care). Primärversorgung stellt den Zugang zum Gesundheitssystem sicher. Sie zeichnet sich einerseits durch eine kontinuierliche und ganzheitliche medizinische Behandlung aus, andererseits durch die Koordination der langfristigen Gesundheitsversorgung einer Patientin oder eines Patienten. Die Grundversorgung bildet damit einen grossen Teil der gesamten medizinischen Versorgung.
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