Ungeklärte Häufung von Listeriose-Fällen in der Schweiz
Von: mm/f24.ch
Seit Juni 2018 verzeichnet das BAG eine ungewöhnliche Häufung von Listeriose-Fällen des Serotyps 4b, die gemäss einer Analyse des NENT (Nationales Zentrum für enteropathogene Bakterien und Listerien) mittels Next Generation Sequencing (NGS) eine enge Verwandtschaft miteinander aufweisen und als zu-sammengehörend beurteilt werden können. Dabei handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Ausbruch aufgrund einer gemeinsamen Lebensmittelquelle. Bisher konnten zwölf solcher Fälle identifiziert werden. In der epidemiologischen Kurve ist die zeitliche Verteilung der Fälle ersichtlich. Das Geschlechterverhältnis ist mit sieben Frauen und fünf Männern ausgeglichen, während das Alter der Patienten eine breite Spannweite von 0 bis 99 Jahren aufweist. Bei einem Fall kam es zu einer Mutter-Kind-Übertragung. Die Fälle traten verteilt über die Schweiz in sechs Kantonen auf: Aargau, Neuenburg, Schwyz, Tessin, Wallis und Zürich.
Steckbrief Erkrankung Die Listeriose ist eine seltene Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Listeria monocytogenes verursacht wird, das in der Umwelt fast überall vorkommt. Eine Übertragung erfolgt insbesondere durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel. Als Infektionsquellen kommen tierische Lebensmittel wie Fleisch, Wurstwaren, Fisch, Rohmilch und Milchprodukte (z. B. Weichkäse), aber auch pflanzliche Lebensmittel (z. B. vorgeschnittene Salate oder Früchte) infrage. Bei Frauen, die sich während der Schwangerschaft mit Listerien infizieren, kann es auch zu einer Ansteckung des Kindes kommen.
Die Inkubationszeit der Erkrankung kann mit 3–70 Tagen sehr variabel sein. Während bei gesunden Personen die Infektion meist asymptomatisch oder milde verläuft, ist bei immungeschwächten oder älteren Personen ein schwerer Verlauf möglich (z. B. Sepsis, Meningitis, Enzephalitis). Bei schwangeren Frauen kann sich eine Infektion als Fieber oder grippeähnliche Beschwerden äussern, beim Kind aber schwere Folgen wie Sepsis, Meningitis haben oder sogar zu einer Fehl-, Früh- oder Totgeburt führen.
Weiteres Vorgehen Da es sich um eine ungewöhnliche Häufung handelt, die mehrere Kantone betrifft, hat das BAG in Absprache mit den Kantonen eine schweizweite Ausbruchsuntersuchung mit dem Ziel eingeleitet, die Infektionsquelle möglichst zu identifizieren und zu sanieren.
Das KEA (Kompetenzzentrums für epidemiologische Ausbruchsabklärungen), das am Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH) angesiedelt ist, wurde mit dieser Untersuchung beauftragt. Zudem hat das BLV die kantonalen Laboratorien in Bezug auf möglich kontaminierte Lebensmittel informiert und sensibilisiert.
Vorbeugung Für Konsumentinnen und Konsumenten ist wichtig, eine gute Küchenhygiene zu pflegen und bei verderblichen Lebensmitteln auf das Haltbarkeitsdatum und die Lagerungstemperatur zu achten. Personen mit einer schweren Krankheit bzw. mit Immunsuppression, schwangere Frauen und ältere Menschen sollten Rohkost, rohes oder halbgares Fleisch, rohen Fisch und Meerestiere, Weichkäse und Käse aus nicht pasteurisierter Milch meiden.
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