Viele Kinder sind zurzeit krank und können daher nicht in die Kinderkrippe oder in die Schule. Dies führt bei vielen Familien zu Engpässen bei der Kinderbetreuung. Das Schweizerische Rote Kreuz bietet dafür mit der Dienstleistung Kinderbetreuung zu Hause eine Lösung.
(Foto: SRK)
Laut Gesetz dürfen Väter und Mütter bis zu drei Tage freinehmen, wenn das Kind krank ist. Falls die Eltern trotzdem zur Arbeit gehen müssen oder das Kind länger krank ist, bietet die Dienstleistung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) «Kinderbetreuung zu Hause» wertvolle Unterstützung an: Eine gut ausgebildete und erfahrene Betreuerin kommt innert kurzer Zeit zur betroffenen Familie nach Hause und kümmert sich um das kranke Kind.
Die SRK-Dienstleistung ist auch da für Mütter und Väter, die eine schwere Zeit durchmachen und Unterstützung brauchen. Sei es bei einem Unfall, bei einer Krankheit oder wenn die Eltern überlastet sind. Der Tarif für die «Kinderbetreuung zu Hause» richtet sich nach dem Einkommen der Familien. Dadurch können auch sozial benachteiligte Familien die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Mit einigen Firmen bestehen Vereinbarungen, wonach diese die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen.
Die «Kinderbetreuung zu Hause» wird praktisch von allen Rotkreuz-Kantonalverbänden angeboten. Sie ist je Kanton etwas unterschiedlich gestaltet und bezeichnet.
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