Neue Empfehlungen für den Bereich Rehabilitation
Von: mm/f24.ch
Die Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat eine Lücke geschlossen und drei Empfehlungen zur Rehabilitationsplanung verabschiedet. Dabei geht es unter anderem um ein überkantonal einheitliches Verständnis von Rehabilitation. Im Anschluss an die Plenarversammlung fand die erste Sitzung der 21 Kantone statt, die bisher der Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung beigetreten sind.
Erstmals einheitliche Grundlagen für die Planung der Rehabilitation
Neben der Empfehlung für ein gemeinsames Verständnis von Rehabilitation verabschiedeten die Mitglieder der GDK an der Plenarversammlung in Bern eine Empfehlung für eine einheitliche Planungssystematik. Die dritte Empfehlung hat zum Ziel, die Qualitätsanforderungen der Kantone an Reha-Kliniken und -Abteilungen zu vereinheitlichen.
Heute fehlt eine bundesrechtliche Definition von Rehabilitation, die für die Kantone bei der Spitalplanung und Leistungsauftragsvergabe massgebend wäre. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Mit den GDK-Empfehlungen stehen den Kantonen erstmals einheitliche Grundlagen und Klassifikationen zur Verfügung, auf die sie bei ihren kantonalen Spitalplanungen im Bereich der Rehabilitation zurückgreifen können.»
Damit legen die Kantone eine weitere Grundlage für eine verstärkte interkantonale Koordination der Spitalplanungen. Die Umsetzung der Empfehlungen wird Zeit in Anspruch nehmen und gestaffelt erfolgen, da die Kantone unterschiedliche Planungshorizonte haben.
Unterschiedliche Belastung bei der ärztlichen Weiterbildung wird künftig ausgeglichen
Im Anschluss an die Plenarversammlung trafen sich die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der 21 Kantone, die der interkantonalen Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) bisher beigetreten sind. Die Vereinbarung leistet einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Versorgung der Bevölkerung mit Fachärztinnen und Fachärzten. Sie trat in Kraft, nachdem im Januar 2022 das dafür nötige Quorum von 18 beigetretenen Kantonen erreicht worden war.
Die Vereinbarung legt den Mindestbeitrag fest, mit dem sich die Standortkantone an den Kosten der Spitäler für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten beteiligen. Für das Jahr 2023 beträgt der Mindestbeitrag pro Jahr und Ärztin/Arzt 15'000 Franken.
Die Vereinbarung sorgt weiter dafür, dass die unterschiedliche finanzielle Belastung unter den Kantonen ausgeglichen wird (Ausgleichszahlungen). Bei der konstituierenden Sitzung legten die Vereinbarungskantone die Beiträge fest, die von den beigetretenen Kantonen im Jahr 2023 bezahlt beziehungsweise bezogen werden.
Unbefriedigende Impfquote bei den besonders gefährdeten Personen
Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren befassten sich zudem mit der aktuellen epidemiologischen Lage. Mit der Variante BQ.1.1, die in einzelnen Regionen der Schweiz dominant ist, dürfte das Infektionsgeschehen wieder ansteigen. Die Auslastung der Spitäler mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten liegt aber weiterhin auf einem Niveau, das sich gut bewältigen lässt. Derzeit besteht deshalb kein Anlass, den Prozess für Massnahmenempfehlungen zuhanden der Kantone auszulösen.
Eine Auffrischimpfung verbessert den Schutz der besonders gefährdeten Personen vor einer schweren Erkrankung. Der Anteil der Personen über 65 Jahren mit einer Auffrischimpfung liegt derzeit unter den Erwartungen: Etwas mehr als 20 Prozent der über 65-Jährigen liessen sich seit dem Start der Impfkampagne am 10. Oktober impfen.
Kostenentwicklung im Gesundheitswesen
Die GDK-Mitglieder befassten sich ausserdem mit der mittel- und langfristigen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen – dies ausgehend von den Ausgabenprojektionen, welche die Eidgenössische Finanzverwaltung im Juli 2022 publiziert hat. Demnach führen die Alterung der Bevölkerung und weitere Faktoren wie der medizinische Fortschritt in den kommenden Jahrzehnten zu einem anhaltenden und wachsenden Kostendruck.
Aktualisierte Position zur einheitlichen Finanzierung (EFAS)
Der Ständerat wird sich in der Wintersession mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) befassen. Die vorberatende SGK-S spricht sich für den verbindlichen Einbezug der Pflegeleistungen aus und sie hat damit ein wichtiges Anliegen der Kantone aufgenommen.
Im Vergleich zur Version des Nationalrates hat die Kommission noch weitere Verbesserungen an der Vorlage vorgenommen. So sollen die Kantone zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Zulassung von ambulanten Leistungserbringern erhalten, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen.
In einigen Punkten, insbesondere bei der Datentransparenz und Rechnungskontrolle, wünscht sich die GDK hingegen noch mehr Klarheit. Die Kantone müssen die Verwendung ihrer Steuermittel im Rahmen der Leistungsfinanzierung nachvollziehen können. Sie fordern deshalb Zugang zu sämtlichen Rechnungsdaten.
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