Das Parlament hat 2016 das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) verabschiedet. Das neue Gesetz legt für sieben Gesundheitsberufe wie Physiotherapie oder Hebamme schweizweit einheitliche Anforderungen fest. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10.10.2018 das Ausführungsrecht zum GesBG in die Vernehmlassung geschickt.
Das neue Gesundheitsberufegesetz regelt die Hochschulausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik, Optometrie und Osteopathie sowie die Berufsausübung. Die für jeden Beruf besonderen Aspekte des Anforderungsprofils werden in der Verordnung zu den berufsspezifischen Kompetenzen aufgeführt. Die Kompetenzen bilden die Grundlage für die Akkreditierung der jeweiligen Studiengänge der Fachhochschulen.
Eine weitere Verordnung präzisiert die Bestimmungen über die Daten, die im künftigen Gesundheitsberuferegister enthalten sind. Das Register enthält die Ausbildungsabschlüsse und Angaben zur Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsfachpersonen und dient der Information und dem Schutz der Patientinnen und Patienten. Das Register wird vom Schweizerischen Roten Kreuz geführt.
Die Verordnung zur Anerkennung legt schliesslich fest, unter welchen Voraussetzungen ausländische Bildungsabschlüsse anerkannt werden. Zudem wird geregelt, welche Abschlüsse nach bisherigem Recht den heutigen zur Ausübung des Berufes gleichgestellt sind.
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