Ärztliche Richtlinien bei Urteilsunfähigkeit von Patienten
Von: mm/f24.ch
Urteilsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung, damit Patientinnen und Patienten in eine medizinische Behandlung einwilligen können. Die Entscheidung, ob jemand urteilsfähig ist oder nicht, hat somit weitreichende Auswirkungen. Gesundheitsfachpersonen fühlen sich jedoch oft unsicher, wenn sie die Urteilsfähigkeit abklären müssen. Als Hilfestellung für die Praxis hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) medizin-ethische Richtlinien ausgearbeitet.
Für den Entscheidungsprozess über eine medizinische Behandlung ist das Vorhandensein oder das Fehlen der Urteilsfähigkeit zentral. Grundsätzlich wird von Urteilsfähigkeit ausgegangen, wenn jedoch begründete Zweifel bestehen, muss eine Evaluation durchgeführt werden.
Eine von der Zentralen Ethikkommission der SAMW begleitete Studie hatte gezeigt, dass Ärztinnen und Ärzte grosse Unsicherheiten bei der Beurteilung der Urteilsfähigkeit haben. Die SAMW hat deshalb aufbauend auf den Ergebnissen der Studie medizin-ethische Richtlinien zum Thema Urteilsfähigkeit ausgearbeitet.
Die Richtlinien «Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis» bieten Orientierung für alle Gesundheitsfachpersonen, die in solche Evaluationen involviert sind. Sie halten die Grundsätze fest, die bei der Abklärung der Urteilsfähigkeit zu beachten sind und umschreiben das Vorgehen zur Evaluation im Allgemeinen und in einzelnen Handlungsfeldern (z. B. Hausarztmedizin, Notfall- und Intensivmedizin, Palliative Care).
Vom 11. Juni bis zum 11. September 2018 stand der Richtlinienentwurf zur öffentlichen Vernehmlassung. Das Echo in den zahlreichen Stellungnahmen (75) war positiv (69). In zwei Antworten wurden die Richtlinien grundsätzlich abgelehnt und vier blieben ohne Gesamtbewertung.
Aufgrund der teilweise sehr ausführlichen Rückmeldungen hat die verantwortliche Subkommission Präzisierungen vorgenommen und ein zusätzliches Subkapitel zur Evaluation der Urteilsfähigkeit bei Menschen mit geistiger Behinderung ergänzt. Der Senat hat die definitive Fassung der neuen Richtlinien am 29. November 2018 verabschiedet.
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