Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Wirtetätigkeit; Musikkonzert MG Gansingen \ Sperrgutabfuhr \ Erteilte Baubewilligung \ Hundekontrolle; Hundetaxe 2019 \ Leinenpflicht für Hunde \ Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern
Wirtetätigkeit; Musikkonzert Musikgesellschaft Gansingen 31.03.2019
Die Gemeindekanzlei hat von der Wirtetätigkeit der Musikgesellschaft anlässlich des Musikkonzerts mit Film vom Sonntag, 31.03.2019, in der Turnhalle Gansingen Kenntnis genommen.
Sperrgutabfuhr
Am Mittwoch, 27. März 2019 findet die Sperrgutabfuhr statt. Das Sperrgut ist ab 07.00 Uhr zur Entsorgung bereitzustellen.
Gemeindekanzlei
Erteilte Baubewilligung
- Patrick Schnedler und Rossella Tamiri, Münschweg 4, 5272 Gansingen; Pflasterung Garagenvorplatz; Parz. 34, Münschweg
Gemeindekanzlei
Hundekontrolle / Hundetaxe 2019
Die Erhebung der Hundetaxe sowie die Nachführung der Hundekontrolle stehen bald wieder an.
Alle Hundehalter, welche neu einen Hund haben, werden gebeten, zwecks Registrierung des Hundes bis am Mittwoch, 10. April 2019 auf der Gemeindekanzlei vorbeizukommen. Mitzubringen ist der Heimtierausweis. Bis zu selbigem Datum sind auch Austragungen aus dem Hunderegister zu melden.
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 und wird in der 2. Hälfe April 2019 in Rechnung gestellt.
Gemeindekanzlei
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: „Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.“
Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Gemeindekanzlei
Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, das heisst vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.
Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.
Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Gemeindekanzle Gansingen
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