Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Coronavirus; Schalteröffnungszeiten Gemeindehaus \ Coronavirus; Turnhalle/Schulhausareal \ Coronavirus; unentgeltliche Rechtsauskunft \ Sperrgutabfuhr \ Öffentliche Auflage Baugesuch \ Hundekontrolle; Hundetaxe 2020 \ Leinenpflicht für Hunde \ Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern
Coronavirus - Schalteröffnungszeiten Gemeindehaus
Der Schalter der Gemeindekanzlei bleibt weiterhin geöffnet.
Zum Schutz der Einwohner/innen und des Personals wird die Bevölkerung angehalten, nur noch dringend notwendige Angelegenheiten am Schalter der Gemeindekanzlei zu erledigen. Wenn möglich bitten wir Sie um Kontaktaufnahme per Telefon (062 865 01 50) oder Mail (gemeindekanzlei@gansingen.ch / finanzverwaltung@gansingen.ch).
Gerne könne Sie uns auch Unterlagen per Post zustellen oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen.
Wir danken Ihnen fürs Verständnis und wünschen gute Gesundheit.
Gemeinderat Gansingen
Coronavirus – Turnhalle/Schulhausareal
Aufgrund der aktuellen Situation und den Weisungen des Bundesrates bleibt die Turnhalle Gansingen vorerst bis am 19.04.2020 geschlossen. Das Aufhalten auf dem Schulhausareal ist grundsätzlich nicht verboten, die Ansammlung von Menschenmengen muss aber vermieden werden und es wird an die Vernunft der Bevölkerung appelliert.
Wir bitten um Verständnis.
Gemeinderat Gansingen
Coronavirus - Unentgeltliche Rechtsauskunft
Aufgrund der verfügten Massnahmen und Empfehlungen des Bundes bezüglich dem Coronavirus finden die unentgeltlichen Rechtsauskünfte im Bezirk Laufenburg ab sofort und bis auf weiteres nicht statt.
Sperrgutabfuhr
Am Mittwoch, 25. März 2020 findet die Sperrgutabfuhr statt. Das Sperrgut ist ab 07.00 Uhr zur Entsorgung bereitzustellen.
Gemeindekanzlei
Öffentliche Auflage Baugesuch
- Gesuchsteller: Daniel Herzog, Brunnengasse 2, 5272 Gansingen
- Grundeigentümer: dito.
- Projektverfasser: dito.
- Bauobjekt: Umbau Scheune
- Parzelle Nr.: 150
- Zone: Dorfkernzone
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist vom 20.03.2020 bis 20.04.2020 (30 Tage) beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindekanzlei
Hundekontrolle / Hundetaxe 2020
Die Erhebung der Hundetaxe sowie die Nachführung der Hundekontrolle stehen bald wieder an.
Alle Hundehalter, welche neu einen Hund haben, werden gebeten, zwecks Registrierung des Hundes bis am Mittwoch, 08. April 2020 die Gemeindekanzlei per Mail oder Telefon zu informieren (gemeindekanzlei@gansingen.ch / 062 865 01 50). Es ist eine Heimtierausweiskopie abzugeben.
Bis zu selbigem Datum sind auch Austragungen aus dem Hunderegister zu melden. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 und wird in der 2. Hälfe April 2020 in Rechnung gestellt.
Gemeindekanzlei
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: „Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.“
Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften. Gemeindekanzlei
Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, das heisst vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.
Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Gemeindekanzlei Gansingen
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