Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Hundekontrolle / Hundetaxe \ Palmenstangen und Güpfli \ Leinenpflicht für Hunde \ Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern \ eUmzug \ Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber
Hundekontrolle / Hundetaxe 2023
Die Erhebung der Hundetaxe sowie die Nachführung der Hundekontrolle stehen bald wieder an. Alle Hundehalter, welche neu einen Hund haben, werden gebeten, zwecks Registrierung des Hundes bis am Freitag, 14. April 2023 die Gemeindekanzlei per Mail oder Telefon zu informieren (einwohnerdienste@gansingen.ch / 062 865 01 50). Es ist eine Heimtierausweiskopie abzugeben.
Bis zu selbigem Datum sind auch Austragungen aus dem Hunderegister zu melden. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 und wird gegen Ende April 2023 in Rechnung gestellt.
Gemeindekanzlei
Palmenstangen und Güpfli für den Palmsonntag
Bei unserem Forstbetrieb können für den Palmsonntag ab Donnerstag, 30. März 2023, Palmenstangen und Güpfli gratis bezogen werden. Sie liegen beim Werkhof Gansingen zur Abholung bereit.
Gemeindekanzlei
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: „Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.“ Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Gemeindekanzlei
Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, das heisst vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Gemeindekanzlei
eUmzug: Bequem von zuhause umziehen
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Aargau ist im Verbund eUmzug Schweiz angeschlossen und bietet eine Lösung für die online Adressänderung an. Link: http://ag.eumzug.swiss/
Die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch.
Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird Ihnen jeweils per Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst nicht genutzt werden.
Einwohnerdienste
Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber
Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Gansingen? Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdiensten zu melden (einwohnerdienste@gansingen.ch oder 062 865 01 50).
Einwohnerdienste Gansingen
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