Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Mahngebühren im Steuerwesen \ Schlossfest Gansheim \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Einführung von Mahngebühren im Steuerwesen
Ab dem 1. Januar 2019 werden für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuerklärungen sowie bei Mahnungen für provisorische und definitive Steuerausstände und bei Betreibung von Steuerforderungen Gebühren erhoben. Keine Gebühren werden erhoben, wenn rechtzeitig ein Gesuch um Fristerstreckung eingereicht und genehmigt wurde. Bei Fragen dazu steht Ihnen die Finanzverwaltung, Telefon 062 865 01 50, zur Verfügung.
Finanzverwaltung
Schlossfest Gansheim 19./20.06.2019
In der Partnergemeinde Gansheim findet am 19. und 20.06.2019 das historische Schlossfest statt. Dazu ist die Gansinger Bevölkerung herzlich eingeladen.
Wer interessiert ist daran teilzunehmen kann sich bei Claudia Steinacher-Eckert melden: 062 875 25 38.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Herunterhängende Äste und Sträucher können immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, da die Übersichtsverhältnisse eingeschränkt sind. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 15. Juni 2019 zurückzuschneiden.
Gemäss den §§ 109 bis 112 des kantonalen Baugesetzes gelten hierfür folgende Vorschriften:
1. Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser, etc.) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.
2. In den Strassenraum hineinragende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50 m - ab Fahrbahnrand gemessen - aufzuasten.
3. Hecken und Sträucher sind auf 0.60 m Abstand - gemessen ab der Grundstücksgrenze - zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.
4. In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0.80 m und 3.00 m gewährleistet sein.
Wird dieser Rückschnitt bis 15. Juni 2019 nicht ausgeführt, wird der Gemeinderat ohne weitere Ankündigung die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer durch das Gemeindewerk ausführen lassen.
Zudem kann gemäss den §§ 160 bis 162 des kantonalen Baugesetzes Strafanzeige erstattet werden und Eigentümer können bei Unfällen und dergleichen haftbar gemacht werden.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Gemeinderat Gansingen
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