Nachrichten aus Gansingen: Ersatzwahlen Gemeinderat und Gemeindeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren \ Erteilte Baubewilligung \ Wirtebewilligung Schiessverein Gansingen \ Jurapark Aargau; Velolandroute Nr. 908; Montage der Beschilderung
Ersatzwahlen Gemeinderat und Gemeindeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren Gemeindeammann Mario Hüsler und Gemeinderat Severin Senn treten per 31. Dezember 2023 aus dem Gemeinderat zurück. Am 18. Juni 2023 finden die Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsdauer 2022/2025 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, also bis am Freitag, 5. Mai 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei Gemeinderats- und Gemeindeammann-Wahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR). Wahlbüro
Erteilte Baubewilligung
An Patricia und Simon Boutellier, Im Strick 1, Gansingen, für den Neubau Stützmauer, Parz. 854, Im Strick 1
Gemeindekanzlei
Wirtebewilligung Schiessverein Gansingen Die Gemeindeverwaltung hat von der Wirtetätigkeit der Sparblig Vereine anlässlich diverser Anlässe im Jahr 2023 in der Schützenstube, GSA Sparblig, Kenntnis genommen.
Gemeindekanzlei
Jurapark Aargau - Velolandroute Nr. 908 – Montage der Beschilderung Von Ende März bis Ende April wird die neue lokale Velolandroute von SchweizMobil mit der Velolandroute Nr. 908 «Jurapark Aargau – Route» signalisiert. Dafür wird ein Mitarbeiter des Juraparks Aargau mit dem Auto unterwegs sein – dies auch im Wald oder auf Feldwegen, die mit einem Fahrverbot belegt sind. Seine Aufgabe besteht darin, die dunkelroten Veloschilder an bestehende Signalträger zu schrauben und sie korrekt auszurichten. Sein Auto wird entsprechend gekennzeichnet sein. Vielen Dank für Ihr Wohlwollen und Verständnis. Bei Fragen können Sie sich gerne an den Jurapark Aargau wenden: Isabelle Zutter, i.zutter@jurapark-aargau.ch, Tel. 062 869 10 89. JURAPARK AARGAU Gemeinde Gansingen
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