Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Wirtetätigkeit und Strassensperrung;
Nacht der offenen Tore Feuerwehr Mettauertal-Gansingen 30./31.08.2019 \ Neu: Kunststoffsammelsäcke in Gansingen \ Öffentliche Auflage Baugesuch
Wirtetätigkeit und Strassensperrung;
Nacht der offenen Tore Feuerwehr Mettauertal-Gansingen 30./31.08.2019
Die Gemeindekanzlei hat von der Wirtetätigkeit der Feuerwehr Mettauertal-Gansingen anlässlich der Nacht der offenen Tore vom Freitag, 30.08.2019 und Samstag, 31.08.2019, im Feuerwehrmagazin Gansingen Kenntnis genommen. Die Wirtebewilligung wurde erteilt.
Die Hirsacherstrasse (ab der Verzweigung Kantonsstrasse bis Einmündung der Hinterdorfstrasse) ist am Samstag, 31.08.2019 von 13.00 bis 02.00 Uhr für den Verkehr gesperrt.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Gemeinderat
Neu: Kunststoffsammelsäcke in Gansingen
Ab sofort können auf der Gemeindekanzlei und im Denner Satellit 60 l Sammelsäcke für Kunststoff gekauft werden.
Die Kosten für einen Sack betragen CHF 2.50. Es können auch Rollen à 10 Säcke zum Preis von CHF 25.00 bezogen werden
Die gefüllten Sammelsäcke können ab September 2019 während den Öffnungszeiten beim Entsorgungsplatz der Gemeinde Gansingen abgegeben werden.
Öffentliche Auflage Baugesuch
- Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Gansingen, Hinterdorfstrasse 1, 5272 Gansingen
- Grundeigentümer: dito.
- Projektverfasser: Ingenieurbüro Koch + Partner, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg
- Bauobjekt: Sanierung Grametstrasse / Chileweg
- Parzelle Nr.: 99, 130
- Zone: Dorfkernzone / öffentliche Bauten und Anlagen
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist vom 26.08.2019 bis 24.09.2019 (30 Tage) beim Gemeinderat Gansingen schriftlich Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindekanzlei Gansingen
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