Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Forderungen gegenüber der Gemeinde \ Publikation - BG 2024-17: Energetische Dachsanierung mit Photovoltaikanlage (Aufdach) \ Gemeindeversammlung
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Damit die Gemeinderechnung rechtzeitig abgeschlossen werden kann, müssen sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens am 30. November 2024 bei der Finanzverwaltung geltend gemacht werden. Dasselbe Datum gilt auch für die Einreichung der Stundenrapporte sowie der Spesenabrechnungen der nebenamtlichen Mitarbeitenden und Funktionäre.
Finanzverwaltung
Publikation - BG 2024-17: Energetische Dachsanierung mit Photovoltaikanlage (Aufdach)
- Projekt: Energetische Dachsanierung mit Photovoltaikanlage (Aufdach)
- Parzelle: 290
- Bauzone: Dorfkernzone
- Bauherrin: Bernadette M'Ham, Büren 23, 5272 Gansingen
- Grundeigentümerin: Bauherrin
- Projektverfasser: Beat Kurmann, Büren 23, 5272 Gansingen
- Beschreibung: Energetische Sanierung des bestehenden Gebäudes
Das Baugesuch liegt vom 21. November 2024 bis und mit 20. Dezember 2024 öffentlich auf. Die Unterlagen können während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Gansingen eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen dieses Baugesuch innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Gemeinderat, 5272 Gansingen, schriftlich Einwendung erheben.
Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat
Gemeindeversammlung
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2024 haben 46 von insgesamt 767 Stimmberechtigten teilgenommen.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse wie folgt veröffentlicht:
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2024 wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung "Modernisierung Beleuchtungsanlagen K278 Dorfstrasse, Gansingen, Galten und Büren" wird genehmigt.
- Das Budget 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 120 % wird genehmigt.
- Verschiedenes, Orientierung und Umfrage.
Das Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten) wurde nicht erreicht. Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Samstag, 21. Dezember 2024
Gemeinderat
Gemeindekanzlei Gansingen
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