Publikationen der Gemeinde Gansingen
Von: Gemeinde Gansingen
Nachrichten aus Gansingen: Stromabschaltung – 27.08.2020 \ Einstellung Verkauf SBB Tageskarten \ Einhaltung der Ruhezeiten auch an Sonn- und Feiertagen \ Verkehrsbeschränkung
Stromabschaltung – 27.08.2020
Infolge der Erneuerung einer Transformatorenstation der EMU ist die Stromzufuhr am Donnerstag, 27.08.2020 von 15.00 bis ca. 15.15 Uhr unterbrochen.
Die AEW Energie AG bittet die Bevölkerung von Gansingen um Verständnis.
Einstellung Verkauf SBB Tageskarten
Die Gemeinde Gansingen hat bis anhin zwei SBB Tageskarten pro Tag für Einheimische und Auswärtige angeboten. Im Zuge der Budgetberatung für das Jahr 2021, hat der Gemeinderat beschlossen, den Verkauf der Tageskarten per 08.12.2020 einzustellen. Hauptgrund dafür, sind die jährlich zu verbuchenden Verluste im Bereich Tageskartenverkauf.
Aufgrund der Corona-Krise wird dieses Defizit im laufenden Jahr nochmals massiv ansteigen. Der Gemeinderat ist dabei auch enttäuscht, dass die SBB den Gemeinden diesbezüglich nicht entgegengekommen ist (im Gegensatz zu den GA-Besitzern).
Im Weiteren kann festgehalten werden, dass es sich beim Tageskartenverkauf nicht um ein Kerngeschäft der Gemeinde handelt. Rund 2/3 aller verkauften Tageskarten gingen zudem an nicht in Gansingen wohnhafte Personen.
Sollten sich die Rahmenbedingungen künftig wieder lukrativer zeigen, wird der Gemeinderat eine allfällige Wiedereinführung prüfen.
Einhaltung der Ruhezeiten auch an Sonn- und Feiertagen
Die Sommermonate laden dazu ein, Aktivitäten im Freien zu unternehmen und sich draussen aufzuhalten. Wir bitten Sie, dabei aber auch an die Nachbarschaft zu denken und die geltenden Ruhezeiten sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen einzuhalten.
Gemäss Polizeireglement des Oberen Fricktals sind in Wohngebieten von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen sämtliche lärmintensiven Tätigkeiten mit Maschinen und Werkzeugen im Freien untersagt.
Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22.00 bis 06.30 Uhr verboten.
Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (Stand 1. Januar 2020) sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 (Stand 1. Januar 2009) und § 7 der Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 12. November 1984 (Stand 1. Mai 2017) wird vom Gemeinderat folgende Verkehrsanordnung verfügt:
- Nach dem "Brüggli Brüschmatt" am Radweg (Fahrtrichtung Büren und Gansingen)
- Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13)
- Zusatztafel: „ausgenommen Landwirtschaft"
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 28.08.2020 bis 28.09.2020 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.
Gemeindekanzlei Gansingen
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