«Vom Rheinuferschutzdekret zum Kantonalen Nutzungsplan Rheinuferlandschaft»
Von: Fredy Böni
Der Vorstand Fricktal Regio Planungsverband berichtet regelmässig über die aktuellen Aktivitäten zur Umsetzung der Inhalte aus seiner Vision und dem Leitbild für das Fricktal. Das heutige Thema ist dem Aktivitätsfeld «Energie, Natur und Umwelt» zuzuordnen und befasst sich mit dem Thema Erholungsnutzung am Rhein.
Durch die Überweisung der Motion von Fredy Böni (Gemeindeammann Möhlin) vom August 2013 muss nämlich das bestehende Rheinuferschutzdekrets aus dem Jahr 1948 zum Schutz des Rheinufers gesamthaft durch den Kanton revidiert werden. In diesen Prozess sind die Gemeindeverbände ZurzibietRegio und Fricktal Regio sowie die vom Nutzungsplan direkt betroffenen Gemeinden zwischen Kaiseraugst und Kaiserstuhl aktiv und sehr eng eingebunden.
Neue Zonenzuweisungen
Das rechtskräftige Rheinuferschutzdekret ist sehr streng und besteht zurzeit aus der Wasserzone, der Sperrzone und der Renaturierungszone. Der neue, kantonale Nutzungsplan Rheinuferlandschaft nimmt eine Neuzonierung in sechs Zonen vor.
- Gewässerraum (eidg. Gesetzgebung als überlagerte Zone)
- Naturschutzzone
- Uferschutzzone
- Ufererholungszone
- Landschaftsschutzzone
- Zone für Kraftwerksanlage
Folgende Ziele werden angestrebt
Mit der Dekretsrevision soll geklärt werden, wie und wo in Zukunft wasserbezogene Erholungsnutzungen möglich sein sollen. Diese Erholungsnutzungen sollen erfasst und regional im gesamten Rheinabschnitt von Kaiseraugst bis Kaiserstuhl aufeinander abgestimmt werden.
Deshalb hat der Kanton die Replas Zurzibiet und Fricktal beauftragt, die Abstimmung mit den Rheinanstössergemeinden zu koordinieren und im Prozess mit einem einheitlichen Kriterienkatalog eine Beurteilung von Erweiterungsgesuchen vorzunehmen.
Grundsätzliche Vorgehensweise bei der Totalrevision
Nach der Phase der Erstellung eines Entwicklungsleitbildes Rheinuferlandschaft 2014 durch den Kanton folgte eine Pilotphase mit den vier Pilotgemeinden Möhlin, Laufenburg, Leibstadt und Bad Zurzach.
In den Jahren 2015 bis 2019 wurde in Zusammenarbeit mit dem Kanton und den Vertreterinnen und Vertretern der vier Pilotgemeinden die gemeindespezifischen Schutzpläne erarbeitet. Nach Abschluss dieser Phase wurden in einer ersten Informationsveranstaltung alle 23 Rheinanstössergemeinden über das weitere Vorgehen bei der Erarbeitung und Erstellung der gemeindespezifischen Schutzpläne informiert.
Nach den individuellen Bestandesaufnahmen bei den Gemeinden werden die individuellen Schutzpläne und Planungsberichte nach den neuen Zonenzuweisungen und der Verstetigung des Besitzstandes erarbeitet.
Ausblick
Im Herbst 2021 laden die beiden betroffenen Planungsverbände die angeschlossenen Gemeinden zu einer Diskussion über den Kriterienkatalog für Ufererholungszonen ein. Im folgenden Jahr wird dann von kantonaler Seite der Schwerpunkt auf die Mitwirkung bei allen Aargauer Gemeinden und interessierten Verbänden gelegt.
Für unsere beiden Planungsverbände bedeutet das, dass wir in dieser Phase sämtliche Gesuche zur Erweiterung der Ufererholungszone der Rheinanstössergemeinden nach dem Kriterienkatalog auf die regionale Ausstrahlung prüfen müssen.
Die Prüfungsergebnisse und Stellungnahmen der Planungsverbände fliessen dann in den Gesamtplanungsbericht und später in die Botschaft des Kantons an den Grossen Rat ein.
Im Jahr 2023, also 10 Jahre nach der Überweisung der Motion Böni, wird die Botschaft zum «kantonalen Nutzungsplan Rheinuferlandschaft» durch den Regierungsrat beraten und zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Gegen Ende des Jahres 2023 könnte dann das Dekret vom Grossen Rat beraten und über das Gesetz entschieden werden.
Fazit
Sollte alles planmässig verlaufen, könnte im Jahr 2024 das neue Dekret, ganz nach der Lebensweisheit «Gut Ding will Weile haben», in Kraft treten.
Fredy Böni, Vorstandsmitglied Fricktal Regio, Ressortverantwortlicher
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