Publikationen der Gemeinde Frick
Von: Gemeinde Frick
Nachrichten aus Frick: Regionales Steueramt Frick \ Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern \ Fristerstreckungen \ Für Jugendliche: Informationen über Steuern \ Mahngebühren \ Erteilte Baubewilligungen
Regionales Steueramt Frick
Diese Woche erfolgt der Versand der Steuererklärung 2021. Ausserdem ist es ab dem 25. Januar möglich, das Programm EasyTax zu installieren, damit Sie die Steuererklärung elektronisch ausfüllen und auch einreichen können.
Die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden. Sollten Sie nicht alle Belege elektronisch übermitteln, müssen die restlichen Belege dem Steueramt im Steuererklärungsbogen eingereicht werden.
Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2022 abzugeben. Wenn Sie die Steuererklärung persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen wollen, benützen Sie bitte den grossen Briefkasten vor dem Eingang.
Vermeiden Sie einen Aufenthalt im Gemeindehaus. Sie schützen sich und andere vor einer Corona-Ansteckung.
Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern
Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt. Wir bitten alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen.
Bitte prüfen Sie unbedingt, ob die angegebene Kontoverbindung immer noch korrekt ist. So haben nach der Übernahme der Neuen Aargauer Bank durch die Credit Suisse sicher diverse Kontoverbindungen geändert.
Fristerstreckungen
Unter www.ag.ch/steuern wie auch über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird ein persönlicher ‚Code‘ benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.
Eine Fristerstreckung per Telefon ist ebenfalls möglich.
Für Jugendliche: Informationen über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!
Mahngebühren
Wir erinnern daran, dass der Grosse Rat per 1. Januar 2019 Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen eingeführt hat. Für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung fällt eine Gebühr von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung fälliger Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Kommt es zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen, werden CHF 100 fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Bitte beantragen Sie diese frühzeitig. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist die Gebühr zu bezahlen.
Regionales Steueramt Frick
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Raphaël Vizzini, Neubau Regenwassertank im nordöstlichen Teil der Parzelle 108, Parzelle 108, Bahnhofstrasse 3
- Sonja Vetsch-Kalt, Abbruch und Ersatzneubau Garage (Gebäude Nr. 160), Parzelle 1040, Neumattstrasse 27
- Suvad Habibija, Teilumnutzung Estrich zu Wohnraum und Ersatz Dachfenster, Parzelle 1609, Amselweg 7
Gemeinderat Frick
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