Publikationen der Gemeinde Frick
Von: Gemeinde Frick
Nachrichten aus Frick: Standorte Defibrillatoren \ Baubewilligungen \ Bewilligte Veranstaltungen \ Kulturkommission \ Verkehrsanordnung \ Bauarbeiten IWB-Wärmeverbund \ Baugesuch
Standorte Defibrillatoren – Wissen wo, kann Leben retten
In der Schweiz erleiden jährlich über 10'000 Menschen einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. Im Ernstfall muss umgehend reagiert werden – es bleibt wenig Zeit zum Überlegen und sich auf die Suche nach Defibrillatoren zu machen. Ein flächendeckendes und leicht zugängliches Defibrillatoren-Netz ist dabei die Lösung. Zahlreiche öffentlich zugängliche Defibrillatoren sind bereits auf der Website www.defikarte.ch registriert und werden regelmässig durch Notfallorganisationen und Privatpersonen genutzt.
Die Gemeinden Frick, Gipf-Oberfrick und Oeschgen führen auf den Gemeindewebseiten eine Liste über die vorhandenen Defi-Standorte in den Gemeinden. Diese sind zudem auf der Website www.defikarte.ch ersichtlich.
Die Gemeinde hält alle Betriebe und Privaten, welche einen öffentlich zugänglichen Defibrillator zur Verfügung stellen an, dies der Gemeindekanzlei Frick zu melden (Tel. 062 865 28 5 / kanzlei@frick.ch). Diese werden im Anschluss auf der Liste sowie auf www.defikarte.ch vermerkt.
Gemeindekanzlei
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Swisscom Broadcast AG, Aufstellung einer Brennstoffzelle für Polycom, Parzelle 453, Frickberg
Gemeinderat
Bewilligte Veranstaltungen
Der Gemeinderat hat folgende Veranstaltungsbewilligungen erteilt:
- Veranstalter: Raiffeisenbank Regio Frick-Mettauertal
- Nutzung Zirkuswiese: 07.04.2026 – 01.05.2026
- Art des Anlasses: Mitgliederanlässe / Kundenveranstaltungen
- Datum: 24.04.2026 – 26.04.2026 / 16.04.2026 und 21.04.2026
- Weitere Auflagen:
► Reduktion Lärmimmissionen ab 22.00 Uhr, damit Nachtruhe der Nachbarschaft nicht gestört wird.
► Einstellung Musikbetrieb ab Mitternacht
Die bewilligten Veranstaltungen können zudem unter https://www.frick.ch/publikationen/388570 eingesehen werden.
Gemeindekanzlei
Kulturkommission Frick – Musiktheater verdichtet und verpuppt
Am Freitag, 28. März, 20.00 Uhr singen und spielen menze&schiwowa – das sind die Musikerinnen Lucia Schneider-Menz und Julia Schiwowa mit Klappmaulfiguren – ihr neuestes Stück «Wer hätte das gedacht?»
Es spielen mal die Figuren, mal spielen die Spielerinnen Figuren, mal spielen Figuren Musik, mal spielt die Musik durch die Figuren. Ein witziges, originelles, tiefgründiges und freches Bühnenstück mit Gesang, Klavier, Cello und Klappmaulfiguren. Das Herzstück der Produktion sind die Lieder, die zart, mitreissend, groovig und urkomisch das Publikum in verschiedene Gemütswelten mitnehmen.
Immer wieder ist für Verblüffung gesorgt, wenn die skurrilen, vorlauten Figuren mit der Musik, den Texten und den Spielerinnen verschmelzen. Ein Stück voller ulkiger, philosophischer und poetischer Gedankenspiele rund um unsere Zeit – und den Wunsch das Leben zu begreifen.
Tickets sind im Vorverkauf zu CHF 30.—(CHF 15.— für Schüler/innen und jugendliches Publikum bis 30 Jahre) erhältlich in der Fricker Buchhandlung Letra oder online auf www.kulturfrick.ch und ab 19.15 Uhr an der Konzertkasse.
Kulturkommission Frick
Verkehrsanordnung in der Gemeinde Frick
Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SR 741.01) sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes (SAR 991.100) und §7 der Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.111) folgende Verkehrsanordnung:
Dörrmattweg in Bahnhofstrasse
Widerruf der Amtsblattausschreibung vom 30.06.1979
Einmündung der Mühlegasse und des Dörrmattweges in die Bahnhofstrasse – Stop
Hinweis: Die Signalisation entfällt durch die Realisierung einer Trottoirüberfahrt. Vortrittsregelung gemäss Art. 15 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962 (SR 741.11)
1. Mühlegasse in Bahnhofstrasse
Widerruf der Amtsblattausschreibung vom 30.06.1979
Einmündung der Mühlegasse und des Dörrmattweges in die Bahnhofstrasse – Stop
Hinweis:
Aktuelle Signalisation: "Kein Vortritt"
Die Signalisation entfällt durch die Realisierung einer Trottoirüberfahrt (bereits erstellt). Vortrittsregelung gemäss Art. 15 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962 (SR 741.11)
2. Mariettaweg
Gemeindestrasse "Mariettaweg" Erlass eines Halteverbots auf dem Wendeplatz
Halten verboten auf dem Wendeplatz am Ende des Mariettaweges, Parzelle 497 (Signal 2.49)
Rechtsmittelbelehrung
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau gemäss § 2 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.100) schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Frick, Gemeindeshaus, 5070 Frick, erhoben werden; eine solche hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.
- Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt wird über die Verkehrsanordnung gemäss § 10 der Strassenverkehrsordnung (SSV, SAR 991.111) orientiert.
Abteilung Bau und Umwelt
Bauarbeiten IWB-Wärmeverbund, Verkehrsbehinderungen
Die Energieversorgerin IWB baut in Frick eine neue Fernwärmeversorgung. In den nächsten Wochen finden Arbeiten in der Bahnhofstrasse statt.
In den kommenden Monaten wird es im Rahmen des Leitungsbaus für den Wärmeverbund weitere Bauetappen in der Bahnhof-, in der Kaistenberg- und in der Hauptstrasse geben. Die nächsten grossen Bauabschnitte des Wärmeverbundnetzes finden auf Hauptverkehrsachsen statt. Es wird daher zu Einschränkungen im Verkehrsfluss kommen.
Ab dem 24. März 2025 werden in Frick in der Bahnhofstrasse im Bereich der Abzweigung Dörmattweg bis zum Kreisel Wärmeleitungen verlegt. Der Verkehr wird dort während der Bauarbeiten in einem Einbahnregime vom Kreisel Richtung Bahnhof geführt. Eine Ausnahme gibt es für den Busbetrieb. Der Fussweg bleibt sichergestellt.
Der Bahnhof Frick kann von Gipf-Oberfrick her wie gewohnt über die Dammstrasse erreicht werden. Von Eiken und Oeschgen herkommend ist eine Umleitung zum Bahnhof Frick via Lammet signalisiert. Diese Umleitung kann auch zur Wegfahrt vom Bahnhof verwendet werden.
Trotz der Lichtsignalanlage kann es zu punktuellen Verkehrsbehinderungen kommen. Alle Zugänge und Zufahrten zu den Gebäuden an der Bahnhofstrasse bleiben während der Bauzeit gewährleistet. Die Arbeiten in der Bahnhofstrasse werden in drei Etappen ausgeführt und bis Ende Mai 2025 beendet sein.
Für die Bauarbeiten werden vorgängig kleinere Vorbereitungsarbeiten durchgeführt. Die betroffenen Anwohner werden darüber direkt informiert. In den kommenden Monaten werden in der Kaistenberg- und in der Hauptstrasse weitere Bauarbeiten stattfinden. Über diese Arbeiten wird rechtzeitig informiert.
Abteilung Bau und Umwelt
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 14.03.2025 bis 14.04.2025 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
- Baugesuch: 2024-0075 Bauherr: Hächler AG Immobilien, Hauptstrasse 66, 5070 Frick
- Projektverfasser: J. Baumann AG, Tägerhardstrasse 116, 5430 Wettingen
- Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung
- Ortslage: Parz. Nr. 128, Hauptstrasse 62
- Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 5001 Aarau
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat Frick
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