Publikationen der Gemeinde Frick
Von: Gemeinde Frick
Nachrichten aus Frick: Krankenkassenprämienverbilligung \ Meldepflicht von Einkommens- und Vermögensänderungen bei der Prämienverbilligung \ Digitales Kundenportal „Fit4 Digital“ – Workshop für die interessierte Bevölkerung \ Baugesuch, öffentliche Auflage \ Erteilte Baubewilligungen \ Sperrung Unterer Rainweg \ Deckbelagsarbeiten Panoramaweg \ Bauarbeiten Schützenweg
Krankenkassenprämienverbilligung
Bis Ende September 2021 haben alle Personen mit möglichem Anspruch auf Prämienverbilligung von der SVA Aargau einen Code per Post erhalten.
Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2022 muss online gestellt werden. Sollte der Code nicht eintreffen, kann er bei der SVA Aargau www.sva-ag.ch/pv, Telefon 062 836 81 99, bestellt werden. Sobald der Code per Post eintrifft, kann der Antrag auf Prämienverbilligung innert 6 Wochen unter www.sva-ag.ch/pv-online ausgefüllt und direkt an die SVA Aargau übermittelt werden.
Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2022 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2021 erfolgen.
Ob Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, geht aus den Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt.
Für die Prämienverbilligung 2022 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2019 relevant. Mithilfe des Online-Rechners www.sva-ag.ch/rechner prüft man, wo die Einkommensgrenze des Haushalts liegt und ob Anspruch auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2022 besteht.
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die SVA-Gemeindezweigstelle, Telefon 062 865 28 52 zur Verfügung.
Meldepflicht von Einkommens- und Vermögensänderungen bei der Prämienverbilligung
Das Gesetz bestimmt, dass Einkommensverbesserungen von mehr als 20 Prozent oder mehr als 20'000 Franken dem Team Prämienverbilligung innert 60 Tagen nach Eintritt der Veränderung gemeldet werden müssen. Auch ein Vermögenszuwachs von mindestens 20'000 Franken seit dem massgebenden Steuerjahr ist meldepflichtig.
Mithilfe des Online-Rechners kann man die Einkommensgrenze des Haushalts sowie den Anspruch auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2022 prüfen.
Beispiel: Wurde im Jahr 2021 Prämienverbilligung bezogen und das Einkommen hat sich seit der Steuerveranlagung 2018 um 20 Prozent erhöht, so ist diese Einkommensverbesserung meldepflichtig.
Beziehende von Prämienverbilligungen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und in das Erwerbsleben eintreten, melden diese Einkommensverbesserung innerhalb von 60 Tagen nach Stellenantritt mittels www.sva-ag.ch/meldung.
Zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungen müssen zurückerstattet werden. Es finden systematische Nachkontrollen statt.
Wer keinen Internetzugang hat, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen innert 60 Tagen bei der SVA Aargau gemeldet werden (062 836 81 99 / ipv@sva-ag.ch / www.sva-ag.ch/meldung).
SVA-Zweigstelle
Digitales Kundenportal „Fit4 Digital“ – Workshop für die interessierte Bevölkerung am Mittwoch, 24. November 2021
Die Aargauer Gemeinden schaffen derzeit gemeinsam mit dem Kanton Aargau einen zentralen digitalen Ort für den Bezug von Leistungen und Informationen der kantonalen und der kommunalen Verwaltungen. Dieses „Smart Service Portal Aargau“ wird bereits ab Anfang 2022 verfügbar sein.
Der Kanton Aargau treibt die Digitalisierung mit dem Programm „Smart Aargau“ voran. Auf Seiten der Gemeinden heisst das Digitalisierungsvorhaben „Fit4Digital“. Damit nehmen die Gemeinden die Chance wahr, die anstehenden Veränderungen der digitalen Zukunft proaktiv zu gestalten. Dabei steht im Vordergrund, einen Mehrwert für die Einwohnerinnen und Einwohner zu schaffen.
In verschiedenen Gemeinden werden in den nächsten Monaten 2stündige Workshops durchgeführt, an denen über das Digitalisierungsvorhaben informiert und in kleinen Gruppen konkrete Themen diskutiert werden. Damit wird der interessierten Bevölkerung Gelegenheit zu geben, sich aus erster Hand über das Digitalisierungsprogramm zu informieren und ihre Erwartungen einzubringen.
Damit die Meinungen der Bevölkerung in den Workshops breit abgestützt sind, ist die Teilnahme möglichst vieler Anspruchsgruppen wichtig. Ausser dem Interesse am Thema sind keine Vorkenntnisse nötig.
In Frick findet der Workshop am 24. November zwischen 11 und 13 Uhr statt. Wer am Workshop im 1. Obergeschoss des Mehrzweckgebäudes Racht teilnehmen möchte, meldet sich bis am 31. Oktober 2021 bei der Gemeindekanzlei an (kanzlei@frick.ch, Tel. 062 865 28 31). Am Workshop wird eine Verpflegung abgegeben. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzvorschriften und der erwarteten Teilnehmerzahl wird der Anlass als Zertifikatsanlass (geimpft, genesen, getestet) durchgeführt.
Die Gemeindekanzlei
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 08.10.2021 bis 08.11.2021 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
Gemeinde: Hornussen
- Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 24, 4052 Basel
- Projektverfasser: Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen
- Bauprojekt: Umbau/Erweiterung Mobilfunkanlage Swisscom (Schweiz) AG und SBB mit neuem Mast, Systemtechnik und neuen Antennen (HNSN/HRNS)
- Ortslage: Parz. Nr. 531, Buechmatt (Bahnlinie) Hornussen
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Hornussen zu richten.
Gemeinderat
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Einwohnergemeinde Frick, Neubau Fahrradunterstand, Parzelle 476, Neumattstrasse 2
- Forstbetrieb Thiersteinberg, Neubau Informationstafel Eichenwaldreservat Moos-Seckenberg, Parzelle 1241
Gemeinderat
Sperrung Unterer Rainweg vom 11.10. bis 13.10.2021
Aufgrund von Belagsarbeiten wird der Untere Rainweg vom 11.10. bis 13.10.2021 gesperrt. Eine Umleitung wird signalisiert.
Bau und Umwelt
Deckbelagsarbeiten Panoramaweg
Für die bevorstehenden Deckbelagsarbeiten im Panoramaweg sind Vorbereitungen zu treffen, welche vom 14.10. bis 27.10.2021 stattfinden. Während dieser Zeit kann es zu Behinderungen kommen. Der Durchgang wird dauernd gewährleistet.
Bau und Umwelt
Bauarbeiten Schützenweg
Am 11.10.2021 beginnen die Bauarbeiten am Schützenweg. Mit diesen Arbeiten wird der letzte Teil der Erschliessung Lammet umgesetzt. Der Durchgang wird dauernd gewährleistet. Die Arbeiten sollten bis Ende Jahr abgeschlossen sein.
Bau und Umwelt Frick
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