Publikationen der Gemeinde Frick
Von: Gemeinde Frick
Nachrichten aus Frick: Publikation der Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Ergebnis 1. Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 \ GESUCH FÜR DIE NUTZUNG VON GRUNDWASSER für den Betrieb einer Wärmepumpe \ Abholung Birnel \ Adventsfenster \ Kulturkommission Frick – Arno Camenisch im Fricker Kornhauskeller \ Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG sind unterwegs
Publikation der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 22.11.2019
An den Gemeindeversammlungen vom 22. November 2019 sind folgende Beschlüsse gefasst worden, die dem fakultativen Referendum unterstehen und gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes bzw. § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden veröffentlicht werden.
Alle nachfolgend aufgelisteten Beschlüsse wurden positiv gefasst.
Einwohnergemeinde
- Protokoll vom 28. Juni 2019
- Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Projektierung der Erschliessung „Arbeitszone Stieracker“
- Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Periodische Wiederinstandstellung (PWI) der Meliorationsanlagen
- Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Ersatz des Bodens und der Schliessanlage der Sporthalle Ebnet
- Genehmigung eines Zusatzkredits für den Ersatz der Wasserleitung in der Ackerstrasse
- Budget 2020
- Genehmigung von Kreditabrechnungen
a) Projektierungskredit von CHF 195‘000 für Sanierung und Erweiterung Mehrzweckhalle 1958 (Schule Dorf)
b) Verpflichtungskredit von CHF 1‘270‘000 für Werterhalt Liegenschaft „Rebstock“ und Erweiterung Gastrobereich
Ortsbürgergemeinde
- Protokoll vom 28. Juni 2019
- Budget 2020
Diese Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden. Die Referendumsfrist läuft am 3. Januar 2020 ab.
Gemeinderat
Ergebnis 1. Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 vom 24. November 2019
- Absolutes Mehr: 439 Stimmen
- Gewählt ist: Weber Heinrich „Roger“, Dörrmattweg 3c, mit 481 Stimmen
- Weiter Stimmen hat erhalten: Weniger Robert, Im Leim 21: 344 Stimmen
- Vereinzelt gültige Stimmen: 51 Stimmen
Die weiteren Einzelheiten des Ergebnisses der Ersatzwahl vom 24.11.2019 können dem Wahlprotokoll entnommen werden, welches auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet ist.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau einzureichen.
Wahlbüro
GESUCH FÜR DIE NUTZUNG VON GRUNDWASSER für den Betrieb einer Wärmepumpe
- Gesuchstellerin: Theodor Basler
- Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 1809 und 1810, Sonnhaldensteig 6 A und 6 B in Frick
- Förderleistung: 1.25 l/s (75 l/min)
- Pumpenleistung: 2.17 l/s (130 l/min)
- Baugesuch: 2019-0095
Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 29. November 2019 bis 06. Januar 2020 bei der Abteilung Bau und Umwelt Frick öffentlich aufgelegt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Einwendungen erheben.
Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat
Abholung Birnel
Der bestellte Birnel kann während den Öffnungszeiten (Mo: 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr /Di: – Do: 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 16.30 / Fr: 08.00 – 14.00 Uhr) am Schalter der Einwohnerdienste abgeholt werden.
Empfangsbüro
Adventsfenster
Dieses Jahr gestaltet die Primarschule beim Schulhaus 1957 wiederum die Adventsfenster.
Ab 1. Dezember wird täglich ein neues Bild geöffnet, bis am 24. Dezember alle sichtbar sind. Das Gesamtwerk kann bis am 6. Januar täglich zwischen 17 Uhr und 22 Uhr betrachtet werden. An Heilig Abend, Weihnachten, 31. Dezember und Neujahr bleiben sie bis am Morgen erleuchtet.
Als Besonderheit werden einzelne Bilder in diesem Jahr mit Veranstaltungen des Projekts «Singen macht Spass» (www.singenmachtspass.ch) kombiniert. Es singen dann in der Arena oder vor dem Eingang SH 1957 zur Eröffnung immer eine Klasse und ein Chor.
Zu diesen Veranstaltungen sind alle Familien herzlich eingeladen.
- 02. Dezember 19.00 Uhr: Bernerchörli (P 6b von V. Bächtold)
- 03. Dezember 19.00 Uhr: Kath. Kirchenchor ( P 3a von Eckert/Chrétien)
- 05. Dezember 19.00 Uhr: Männerchor (P 1b von Wernle/Roth)
- 06. Dezember 19.00 Uhr: Freaktal Singers (P 6a von M. Hoffmann)
- 11. Dezember 19.00 Uhr: Joyfull voices (P 1a von Zehnder/ Börjesson)
- 12. Dezember 17.00 Uhr: Singing foxes (P 4c von U. Schmid)
- 17. Dezember 19.00 Uhr: Jodlerklub/Chinderjodelchörli (EK von H. Hoetzel)
Primarschule Frick
Kulturkommission Frick – Arno Camenisch im Fricker Kornhauskeller
Am Samstag, 7. Dezember, 20.15 Uhr liest der Bündner Schriftsteller Arno Camenisch aus seinem neuesten Roman «Herr Anselm» im Fricker Kornhauskeller. Seine Fricker Lesung gestaltet Camenisch zusammen mit dem Schweizer Musiker Roman Nowka. Nach dem Besuch des Fricker Weihnachtsmarktes dürfte es ein besonderes Erlebnis sein, diesen vorweihnächtlichen Abend zusammen mit Arno Camenisch und Roman Nowka erleben und ausklingen zu lassen.
Tickets zu Fr. 20.—/Fr. 10.— für Schüler_innen und Studierende gibt es im Vorverkauf in der Buchhandlung Letra sowie online in www.kulturfrick.ch und ab 19.30 Uhr an der Abendkasse im Fricker Kornhauskeller.
Kulturkommission
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG sind unterwegs
Die Stromzähler der AEW Kundinnen und Kunden werden mehrheitlich einmal im Jahr abgelesen. Vom 3. Dezember 2019 bis 10. Januar 2020 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs.
Die AEW Energie AG bittet ihre Kunden, den Zugang zu den Zählern zu gewähren. Die Stromrechnungen für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 werden im Verlauf des Januars 2020 versendet.
AEW-Ableser können sich immer ausweisen.
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet.
Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW-Ableser nicht ausweisen kann an die AEW unter 062 834 22 22. AEW Energie AG
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