Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen
Von: mm/f24.ch
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat am 5. November 2024 einen Freisetzungsversuch von Agroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung, mit gentechnisch verändertem Weizen unter Auflagen bewilligt.
Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen (Foto: Agroscope)
Agroscope hat am 20. März 2024 beim BAFU ein Gesuch für die versuchsweise Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen eingereicht. Der Weizen wurde mittels der neuen gentechnischen Züchtungsmethode TEgenesis verändert; dies mit dem Ziel, krankheitsresistente Pflanzen zu selektionieren.
Mit diesem Freisetzungsversuch beabsichtigt Agroscope, Erkenntnisse zum Verhalten der Pflanzen im Feld zu gewinnen. Der Versuch soll von Herbst 2024 bis Herbst 2029 dauern und auf der Protected Site am Standort Reckenholz (ZH) von Agroscope durchgeführt werden.
Das BAFU hat den Freisetzungsversuch am 5. November 2024 bewilligt. Gleichzeitig hat es Massnahmen festgelegt, die Agroscope treffen muss, damit sich kein gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreiten kann. Diese Auflagen sind mit denjenigen vergleichbar, die bei früheren Versuchen in der Schweiz verfügt wurden.
In der Schweiz besteht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken eine Bewilligungspflicht. Die landwirtschaftliche Produktion ist aufgrund eines Moratoriums bis Ende 2025 verboten. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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