Publikationen der Gemeinde Elfingen
Von: Gemeinde Elfingen
Nachrichten aus Elfingen: Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungversammlung \ Fahrplanwechsel 13. Dezember \ Anspruch auf Prämienverbilligung \ Winterdienst
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungversammlung, Freitag, 20. November 2020
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2020 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Ortsbürgergemeinde
An der Ortsbürgergemeinde waren 11 der 44 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 25.0 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Elfingen.
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Juni 2020; Genehmigung
- Budget 2021; Genehmigung
Da das Quorum von 9 Stimmen bei allen Entscheiden übertroffen wurde, konnten sämtliche Beschlüsse abschliessend gefasst werden und sind somit am 20. November 2020 in Rechtskraft erwachsen.
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 27 der 228 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 11.85 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Elfingen.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2020; Genehmigung
- Jungbürgeraufnahme 2002; Kenntnisnahme –
- Budget 2021 und Steuerfuss; Genehmigung
Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 20. November2020, mit Ausnahme des Traktandums Nr. 2, dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 28. Dezember 2020, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Der Gemeinderat
Fahrplanwechsel 13. Dezember
Auf den Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2020 gibt es im Gebiet Nord verschiedene Fahrplananpassungen.
Die Änderungen im Fahrplanangebot von PostAuto finden Sie unter www.postauto.ch/fahrplanwechsel auf der entsprechenden Kantonsseite. Auf nicht angezeigten Linien gibt es zum Fahrplanwechsel 20/21 keine oder nur minimale Änderungen.
Den Fahrgästen wird empfohlen, sich frühzeitig im Online-Fahrplan unter postauto.ch/fahrplan oder in der SBB Mobile App zu informieren, ob ihre jeweiligen Verbindungen von Änderungen betroffen sind
Anspruch auf Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Donnerstag, 31. Dezember 2020 beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2021 verwirkt.
Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen im Jahr 2021 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt? Bestellen Sie auf der Webseite der SVA (www.sva-ag.ch – Private – Finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung) einen Code.
Steht kein Internetzugang zur Verfügung, wenden Sie sich an die Zweigstelle SVA (Gemeindekanzlei Bözen) oder an die SVA Aargau direkt. Die Zweigstelle SVA steht Ihnen bis 24. Dezember 2020 zur Verfügung.
Für weitergehende Fragen zur Prämienverbilligung stehen Ihnen die Fachpersonen der SVA zur Verfügung (direkte Tel. Nr. 062 836 81 64).
Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der SVA.
Winterdienst
Die Einwohner werden gebeten, auch im kommenden Winter die Fahrzeuge auf den privaten Grundstücken zu parkieren, so dass der Winterdienst auf den Gemeindestrassen, unter den Brücken und öffentlichen Plätzen ohne Behinderung möglich ist. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen, welche auf Gemeindestrassen abgestellt werden.
Gemeinde Elfingen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»