Publikationen der Gemeinde Elfingen
Von: Gemeinde Elfingen
Nachrichten aus Elfingen: Einwohnergemeinde- und Ortsbürgerversammlung \ Referendumsfrist für beide Gemeindeversammlungen \ Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien \ Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler \ Gemeinsam gegen das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus)
Einwohnergemeinde- und Ortsbürgerversammlung, Mittwoch, 23. Juni 2021
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2021 veröffentlicht.
Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Ortsbürgergemeinde
An der Ortsbürgergemeinde waren 14 der 41 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 34.15 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Elfingen.
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2020; Genehmigung
- Rechenschaftsbericht des Försters 2020; Kenntnisnahme
- Rechnung 2020; Genehmigung
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 28 der 215 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 13.02 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Elfingen.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2020; Genehmigung
- Rechenschaftsbericht 2020; Kenntnisnahme
- Rechnung 2020; Genehmigung
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Kroker Thomas Wilfried mit Kindern Josephine Joëlle und Jemima Johanna; Genehmigung
- Genehmigung Kreditabrechnung Umbau Trotte; Genehmigung
- Verpflichtungskredit Verlegung und Sanierung Hauptwasserleitung Schlotterboden; Genehmigung
Referendumsfrist für beide Gemeindeversammlungen
Alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom Mittwoch, 23. Juni 2021, konnten abschliessend gefasst werden. Die Beschlüsse sind mit sofortiger Wirkung rechtskräftig.
Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 23. Juni 2021, dem fakultativen Referendum, ausser der Beschluss über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 30. Juli 2021, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Elfingen, 23. Juni 2021
Der Gemeinderat
Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden während der Sommerferien reduziert.
Während der Zeit vom Montag, 05. Juli 2021 bis Freitag, 06. August 2021 gelten für die Abteilungen der Verwaltung 3plus folgende reduzierten Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungen) sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer der Verwaltung (062 865 35 85) in Erfahrung zu bringen.
Die reduzierten Öffnungszeiten haben auf die Arbeitszeit des Personals keinen Einfluss.
Ab Montag, 09. August 2021 sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet.
Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.
Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler
Seit 2015 wird jedem Schüler, resp. dessen Eltern, welche ausserhalb ihrer Wohngemeinde die öffentliche Schule besuchen ein einmaliger Pauschalbetrag für das TNW-Abonnement ausgerichtet. Die Eltern werden gebeten, das TNW-Abonnement direkt an den öffentlichen Schaltern der SBB zu beziehen oder online über www.tnw.ch zu lösen.
Der Pauschalbetrag für Schüler der Gemeinde Bözen beträgt CHF 350.00 und für Schüler der Gemeinden Hornussen und Elfingen CHF 400.00.
Für die Rückerstattung des Pauschalbetrages der Abonnementskosten bitten wir die Eltern bis spätestens Freitag, 06. August 2021 die Zahlungsquittung und IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos anzugeben. Die Abgabe kann am Schalter, per Post oder E-Mail an lydia.leubin@verwaltung3plus.ch erfolgen. Der Betrag wird anschliessend auf das angegebene Konto überwiesen.
Gemeinsam gegen das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus)
Das Einjährige Berufkraut schadet der Biodiversität und fordert alle heraus. Helfen Sie mit!
Die Resultate aus Pilotprojekten zeigen, dass eine Fläche mit der nötigen Achtsamkeit freigehalten werden kann, auch wenn die Nachbarfläche voll von Berufkraut ist. Reissen Sie, wenn möglich, Einzelpflanzen in einer sonst freien Fläche sofort aus.
Sollten Sie mit der Bekämpfung nicht nachkommen, weil Sie zu wenig Ressourcen dafür zur Verfügung haben: Versuchen Sie die Bestände wenigstens rechtzeitig vor der Blüte zu mähen, so dass die Pflanzen nicht zum Blühen und Versamen kommen. Das Schnittgut muss abtransportiert und sicher entsorgt werden. Dies ist keine Bekämpfungsstrategie. Es verhindert lediglich ein noch grösseres Samenreservoir im Boden und schont Nachbarflächen vor der Einsamung.
Achtung: Das Berufkraut bildet im gleichen Jahr trotzdem noch Blüten mit keimfähigen Samen. Diese Variante sollte nur im äussersten Notfall angewendet werden. Weiter besteht die Gefahr der Verschleppung durch Maschinen, Fahrzeuge und Ladewagen.
Oft kennen Eigentümer von befallenen Flächen das Einjährige Berufkraut oder die Problematik von Neophyten nicht. Dann hilft es, betroffene Eigentümer aufzuklären, um sie so zur Mithilfe bei der Bekämpfung zu motivieren.
Nur eine koordinierte, mehrjährige Bekämpfung mit langfristiger Nachsorge führt zum Erfolg.
Gemeinde Elfingen
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