Publikationen der Gemeinde Elfingen
Von: Gemeinde Elfingen
Nachrichten aus Elfingen: Vorinformationen Gemeindeversammlungen 2021 \ Ergebnis der Wahl Gemeindeammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2022/2025 vom 26. September 2021 \ Informationsveranstaltungen zu den neuen Reglementen und Richtplänen der Gemeinde Böztal \ Reglemente Böztal auf der Homepage \ Informationsveranstaltung \ Personalausflug \ Vorinformationen Gemeindeversammlung 2021 \ Prämienverbilligung 2022
Vorinformationen Gemeindeversammlungen 2021
Wintergemeinde am 26. November 2021
- 19.45 Uhr Beginn Ortsbürgergemeindeversammlung
- 20.00 Uhr Beginn Einwohnergemeindeversammlung
Ergebnis der Wahl Gemeindeammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2022/2025 vom 26. September 2021
Gemeindeammann
Stimmen als Gemeindeammann haben erhalten:
- Schmid Robert, 1970, Hauptstrasse 29, Bözen, parteilos: 421 Stimmen
- Thommen Andreas, 1966, Dorfstrasse 61, Effingen, parteilos: 409 Stimmen
- Vereinzelt gültige Stimmen: 47
Das absolute Mehr wurde von niemandem erreicht. Der 2. Wahlgang findet am 28. November 2021 statt.
Vizeammann
Als Vizeammann ist gewählt:
- Thommen Andreas, 1966, Dorfstrasse 61, Effingen, parteilos mit 442 Stimmen
Nicht gewählt wurde:
- Frey Roger, 1967, Kirchweg 5, Bözen, parteilos mit 358 Stimmen
Es konnten somit das Amt des Gemeindeammanns nicht besetzt werden. Für das noch offene Amt als Gemeindeammann ist somit ein zweiter Wahlgang notwendig.
2. Wahlgang Gemeindeammann
Im 1. Wahlgang konnte das Amt als Gemeindeammann nicht besetzt werden. Somit findet am 28. November 2021 der 2. Wahlgang für die Wahl des Gemeindeammannes statt.
Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 06. Oktober 2021, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR).
Wahlbeschwerden
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Bözen, 26. September 2021, Wahlbüro
Bözen, Elfingen, Effingen, Hornussen
Informationsveranstaltungen zu den neuen Reglementen und Richtplänen der Gemeinde Böztal
Die neuen Reglemente der Gemeinde Böztal werden der Bevölkerung an zwei Informationsveranstaltungen vorgestellt:
Mittwoch, 20. Oktober 2021, 19:30 Uhr, Turnhalle Hornussen
- Gemeindeordnung, Ortsbürger-; Abfall-; Benützungsreglement der öffentlichen Gebäude; Unterhaltsreglement Meliorationswerke
Mittwoch, 3. November 2021, 19:30 Uhr, Turnhalle Effingen
- Wasser-; Abwasser-; Strassenreglement inklusive Richtpläne, Reglement für Erschliessungsanlagen, Gebührenordnung
Reservieren Sie sich die beiden Termine.
Gemeinderäte BEEH
Reglemente Böztal auf der Homepage
Die neuen Reglemente der Gemeinde Böztal sind auf der Homepage www.verwaltung3plus.ch aufgeschaltet.
Gemeinderäte BEEH
Informationsveranstaltung
Am Dienstag, 09. November 2021, 19.30 Uhr findet in der Turnhalle Bözen zum Traktandum der nächsten Gemeindeversammlung Bözen "Stiftung Elektra; Anpassung Urkunde und Wahl der Stiftungsräte" eine Informationsveranstaltung statt.
Eingeladen sind die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen.
Die Unterlagen zu diesem Traktandum sind auf der Homepage www.boezen.ch ab 05. November 2021 aufgeschaltet.
Gemeinderat Bözen
Personalausflug 15. Oktober 2021
Das Personal der Verwaltung 3plus, der Gemeindeverwaltung Effingen, des Regionalen Steueramtes und des Unterhaltsdienstes 3plus geniesst am Freitag, 15. Oktober 2021 den gemeinsamen Personalausflug. Deshalb bleiben unsere Büros an diesem Tag geschlossen.
Für Notfälle (Todesfall) ist ein Pikettdienst unter 062 865 35 85 organisiert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Vorinformationen Gemeindeversammlung 2021
Böztal:
Erste Gemeindeversammlung am 04. Dezember 2021
Genauere Informationen folgen im Mitteilungsblatt November 2021
Prämienverbilligung 2022
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt.
Ende September 2021 erfolgte der reguläre Hauptversand der Anmeldecodes. Haben Sie noch keinen Code erhalten?
Sollten Sie bis Ende September 2021 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2021 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen.
Die Frist zur Antragsstellung für die Prämienverbilligung 2022 läuft bis 31. Dezember 2021.
Haben Sie Fragen? Die SVA Aargau steht Ihnen unter 062 836 82 97 oder per E-Mail an ipv@sva-ag.ch zur Verfügung.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Beantragung der Prämienverbilligung? Die SVA-Zweigstelle steht Ihnen gerne telefonisch unter 062 865 35 85 oder persönlich zur Verfügung.
Gemeinde Elfingen
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