Nachrichten aus Elfingen: An die Bevölkerung des Wasserverbandes Bözen - Elfingen - Hornussen \ Unentgeltliche Rechtsauskunft des Aargauischen Anwaltverbandes
An die Bevölkerung des Wasserverbandes Bözen - Elfingen - Hornussen Wasser ist Mangelware geworden. Durch die anhaltende Trockenheit sind unsere Wasservorkommen weiter stark zurückgegangen, gleichzeitig stieg aber der Wasserverbrauch. Da auch in absehbarer Zeit keine stärkeren Niederschläge in Sicht sind, müssen wir ab sofort den Wasserverbrauch einschränken. Ab sofort gilt: Das Bewässern von Rasenflächen, das Füllen von Swimmingpools und das Waschen von Autos sowie das Bewässern von Gärten mit dem Schlauch ab Wasserversorgung ist untersagt. Diese Regelegung gilt bis auf weiteres. Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Gemeinderat Beschwerde geführt werden.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen 1 oder 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Unentgeltliche Rechtsauskunft des Aargauischen Anwaltverbandes Nach der vorübergehenden telefonischen Beratung infolge COVID-19 findet ab August 2020 die unentgeltliche Rechtsauskunft des Aargauischen Anwaltverbandes wieder im bekannten Rahmen statt. Die Termine finden Sie auf unserer Homepage www.verwaltung3plus.ch Gemeinde Elfingen
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