Publikationen der Gemeinde Elfingen
Von: Gemeinde Elfingen
Nachrichten aus Elfingen: Bauwesen; Auflage Elfingen \ Dorfladen Elfingen; Betreiber / Betreiberin gesucht!!! \ Hundesteuer 2019 \ Leerwohnungszählung
Bauwesen / Auflage Elfingen
- Bauherr: Käser Michael, Schlossstrasse 17 c, 5077 Elfingen
- Projektverfasser: Koch Silvio, Hohlgasse 63, 5000 Aarau
- Grundeigentümer: Käser Rudolf, Schlossstrasse 17 c, 5077 Elfingen
- Objekt: Folientunnel ohne festes Fundament zum Anbau von Gemüse und Beeren
- Ortslage: Parz.-Nr. 264, Dorfstrasse, 5077 Elfingen
- Planauflage: 03. Mai 2019 bis 03. Juni 2019 während der offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Gegen die Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Elfingen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Dorfladen Elfingen; Betreiber / Betreiberin gesucht!!!
Am 31. Dezember 2019 wird Frau Rös Hostettler nach 13 Jahren die Pforten des Dorfladens schliessen. Mit ihrem persönlichen und grossen Engagement ist und war sie eine Bereicherung für Elfingen und manch älterer Kunde war dankbar für die Heimlieferungen.
Viele unserer Dorfanlässe wurden durch ihr Mitwirken kulinarisch begleitet und der Dorfmärt wieder zu neuem Leben erweckt. Auch das von ihr erfolgreich eröffnete Dorfkafi wird sie ab Ende 2019 nicht mehr weiterführen.
Frau Rös Hostettler hat sich frühzeitig an die Verwaltung gewandt und ihren Entscheid betreffend der Schliessung des Dorfladens mitgeteilt. So bleibt dem Gemeinderat genügend Zeit, mit einer allfälligen Nachfolgerin oder einem allfälligen Nachfolger die notwendigen Formalitäten zu klären.
Der Gemeinderat Elfingen möchte das Angebot eines Dorfladens nach Möglichkeit erhalten. Daher können sich Interessentinnen und Interessenten gerne bei der Verwaltung 3plus, Markus Schlatter, 062 865 35 85 oder kanzlei@verwaltung3plus.ch, melden.
Hundesteuer 2019
Im kommenden Monat Mai 2019 werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2019 verschickt. Gemäss Kantonaler Auflage (§ 16 HuG i.V. § 21 HuV) beträgt die Gebühr unverändert CHF 120.00 pro Hund und Jahr.
Zur Erhebung der Hundesteuer dient die Datenbank AMICUS. Wir bitten Sie, Ihre Daten zu kontrollieren und aktuell zu halten. So kann gewährleistet werden, dass die Rechnungsstellung reibungslos verläuft.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein.
Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (01. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag (01. Juni) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden
Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zum Ende geführt wird.
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Wir bitten Sie, der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2019 allfällige Leerwohnungen per Mail an kanzlei@verwaltung3plus.ch oder mittels schriftlicher Mitteilung in den Gemeindebriefkasten zu melden. Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an.
Wir danken für Ihre Mithilfe.
Kadaversammelstelle Hornussen
Bereits im vergangenen Jahr haben wir diesbezüglich einen Aufruf gestartet. Bei der ARA in Hornussen besteht die Möglichkeit, Tierkadaver fachgerecht zu entsorgen. Diese Möglichkeit wird von den Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Bözberg, Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen rege genutzt.
Eine Vielzahl der Nutzerinnen und Nutzer tragen ihre Lieferungen korrekt in die Liefertabellen ein. Dafür bedanken wir uns herzlichst, denn diese führt zu einer verursachergerechten Verrechnung unter den Partnergemeinden.
Eine leichte Verbesserung der Situation war zu verzeichnen. Leider gab es auch im vergangenen Jahr einige Kundinnen und Kunden, welche ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. So waren im Jahr 2018 6.3 Tonnen (Vorjahr 8.7 t) „Fehlmenge“ unter den Partnergemeinden zu verteilen.
Die Kadaversammelstelle Hornussen funktioniert auf der Basis des Vertrauens und ist rund um die Uhr für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich. Man möchte verhindern, dass man Öffnungszeiten einführen muss, um den nicht fairen Nutzerinnen und Nutzern Einhalt zu gebieten.
Daher die Aufforderung an alle Nutzerinnen und Nutzer: Nutzen Sie die Möglichkeit der Kadaverstelle, aber tragen Sie fair und korrekt Ihre Lieferung in den Listen ein!
Besten Dank für Ihre Fairness und das Verständnis.
Im Namen aller Gemeinderäte des Abwasserverbandes Bözberg West
Gemeinde Elfingen
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