Publikationen der Gemeinde Elfingen
Von: Gemeinde Elfingen
Nachrichten aus Elfingen: Einladung zur 1. August Bundesfeier \ Pro Juventute A-Welle Entdeckerpass 2021 \ Rücksicht auf die Tiere am 1. August - Feuerwerk \ Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern \ Für Hecken und Sträucher gelten folgende vom Strassenmark gemessene Abstände \ Jurapark-Markt – Marktfahrer gesucht
Einladung zur 1. August Bundesfeier
Wir freuen uns, Sie zur diesjährigen Bundesfeier auf dem Schulhausplatz oder in der Turnhalle Elfingen (je nach Witterungsverhältnissen) einladen zu dürfen.
Freuen Sie sich auf folgende Programmpunkte:
- 18.00 Uhr Beginn der Feier mit Festwirtschaft der Trachtengruppe Elfingen
- Wurst und Brot werden von der Gemeinde offeriert.
- Musikalische Begleitung durch die Hofmatt-Musik.
- Künstlerische Darbietung – Lassen Sie sich überraschen!
Wir freuen uns auf viele Einwohnerinnen und Einwohner.
Gemeinderat Elfingen
Pro Juventute A-Welle Entdeckerpass 2021
Mit dem Entdeckerpass erhalten alle Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre (bis Jahrgang 2005) 5 Wochen freie Fahrt im ganzen A-Welle Tarifverbund mit Bahn und Bus und haben Gratiseintritt in alle teilnehmenden Badis. Zudem können sie gratis Museen und andere Attraktionen besuchen sowie von vielen weiteren Aktionen (reduzierte Eintritte etc.) profitieren.
Der A-Welle Entdeckerpass richtet sich an Kinder und Jugendliche, welche überregional auf Entdeckung wollen, mit Freunden oder in Begleitung Erwachsener. (Selbst mit einer Junior- oder Enkelkarte der SBB kann sich der Entdeckerpass mit den zahlreichen Gratiseintritten lohnen.)
Gültigkeitsdauer A-Welle: 3. Juli bis 8. August 2021 Unkostenbeitrag / Preis A-Welle: Fr. 35.- Altersbereich für alle mit Jahrgang 2005 bis 2015 Verkaufsstellen ab 15. Juni 2021: online auf www.projuventute.ch/shop und an zahlreichen Schaltern im ÖV Alle Informationen auf http://projuventute.ch/entdeckerpass-a-welle
Kontakt bei Rückfragen entdeckerpass@projuventute.ch
Rücksicht auf die Tiere am 1. August - Feuerwerk
Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie deshalb den Tieren zuliebe nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen, etc.) und beschränken Sie sich darauf, das Feuerwerk nur am 1. August zu zünden.
Auch darf Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden, um die empfindlichen Ohren von Nutz- und Wildtieren zu schonen, aber auch wegen der Brandgefahr.
Die meisten Tiere hören wesentlich besser als wir Menschen und reagieren mit Panik und kopfloser Flucht auf die Knallerei. Bei einer Flucht können sie sich zum Beispiel an Zäunen erheblich verletzen oder unkontrolliert auf die Strasse rennen, wo sie Verkehrsunfälle auslösen können.
Herzlichen Dank für die Beachtung zum Wohle der Tiere.
Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern
Die Pfister AG in Oeschgen beseitigt wöchentlich den Abfall in unseren Gemeinden. Aktuell erschweren in verschiedenen Strassen überhängende Bäume und Sträucher die Arbeit.
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner um einen entsprechenden Rückschnitt, sodass die Pfister AG den Dienstleistungen in unseren Gemeinden ungehindert nachgehen kann. Folgendes ist dabei zu beachten:
Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, gemäss § 110 BauG vom 01. April 1994 und § 42 Abs. BauV, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4.50 m über Strassen und 2.50 m über Gehwegen zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken etc., an Einmündungen und Strassenabzweigungen, die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0.80 m und 3.00 m gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand von mindestens 2.00 m ab Fahrbahnrand zugelassen.
Für Hecken und Sträucher gelten folgende vom Strassenmark gemessene Abstände
- bis zu 80 cm Höhe: gegenüber Kantonsstrassen 1.00 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm
- von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe und für einzelne Bäume: gegenüber Kantonsstrassen 2 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm
Liegt ein Geh- und Radweg neben der Fahrbahn, ermässigen sich die vorgeschriebenen Abstände für einzelne Bäume um 1.00 m und der Abstand für Hecken und Sträucher wird aufgehoben. Die Pflanzungen sind stets mindestens auf das Strassen- resp. Gehwegmark zurückzuschneiden.
Wo nötig, sind die Pflanzungen zu versetzen. (Strassenmark = nicht Wasserstein).
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen.
Gemeindeverwaltung 3plus
Jurapark-Markt – Marktfahrer gesucht
Authentische Handwerkskunst und Köstlichkeiten aus der Region - das zeichnet den Jurapark-Markt aus. Am Samstag, 21. August gastiert der Markt am dreitägigen Musikfestival Herznach-Ueken.
Für den Markt sind noch ein paar Stände frei. Gesucht sind Produkte aus lokalem Anbau und lokaler Produktion aus der Jurapark-Region. Der Markt findet von 14.00- 19.00 Uhr statt. Danach startet das Abendprogramm mit Live-Musik, für das ein Covid-Zertifikat erforderlich ist.
Das Musikfestival findet anlässlich des 150 Jahr-Jubiläums und der Neu-Uniformierung der Musikgesellschaft Herznach-Ueken, auf dem Areal rund ums alte Schulhaus Herznach statt.
Anmeldungen bis spätestens 25. Juli 2021 an: a.heinzmann@jurapark-aargau.ch oder Tel. 062 877 15 04 mit folgenden Angaben: Name, Vorname und Adresse, Mail & Telefonnummer Bedarf: Marktstand, Stromanschluss, Angaben zu Verkaufsprodukten.
Kontakt für weitere Informationen bezüglich des Jurapark-Markts: Anna Hoyer, Stv. Geschäftsleiterin & Projektleiterin Bildung a.hoyer@jurapark-aargau.ch / 062 869 10 85
Gemeinde Elfingen
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