Publikationen der Gemeinde Eiken
Von: Gemeinde Eiken
Nachrichten aus Eiken: Baubewilligungen wurden erteilt \ Wahl- und Abstimmungssonntag vom 27. September 2020 \ Entsorgungsplatz Gehren; Herbst-Öffnungszeiten \ Früchte zum Abholen auf der Gemeindekanzlei \ Prämienverbilligung 2021
Baubewilligungen wurden erteilt
- Schweizer Peter und Marlies, Zehntenweg 3, 5074 Eiken für die Erstellung eines Gartenhauses und Sichtschutzwände auf Parzelle Nr. 3648, Zehntenweg 3.
- Zicaro Nogueira Rosalba, Rebenweg 20, 5074 Eiken für den Anbau eines Velo-Unterstands auf Parzelle Nr. 4828, Rebenweg 20
Wahl- und Abstimmungssonntag vom 27. September 2020
Diesen Sonntag finden die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen statt. Gleichzeitig werden auch die Wahlen im Bezirk Laufenburg durchgeführt.
Wer sein Abstimmungscouvert dem Wahlbüro nicht mehr per Post zustellen kann, kann auch am Sonntag auf der Gemeindeverwaltung von 9.00 – 9.30 Uhr an der Urne abstimmen.
Entsorgungsplatz Gehren; Herbst-Öffnungszeiten
Ab Oktober 2020 ist der Entsorgungsplatz wie folgt geöffnet:
- Dienstag und Donnerstag, 16:30 bis 17:00 Uhr und Samstag, 16:00 bis 17:00 Uhr
Diese Öffnungszeiten gelten bis Ende November 2020.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme.
Früchte zum Abholen auf der Gemeindekanzlei
Auch dieses Jahr war die Ernte unserer Obstbäume (Äpfel, Birnen Zwetschgen) sehr erfolgreich. Die Früchte stehen im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung zur freien Verfügung und sind zudem kostenlos. Bitte bedienen Sie sich!
Prämienverbilligung 2021
Der Antrag auf Prämienverbilligung für das Jahr 2021 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf des Septembers ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-ag.ch/pv). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2021 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2020 erfolgen.
Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-aargau.ch/meldung).
Wer keinen Internetzugang hat oder bei der Anmeldung oder beim Änderungsantrag Hilfe braucht, kann sich bei der Gemeindezweigstelle der SVA melden.
SVA Zweigstelle
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