Luginbühl Markus, Demission als Gemeinderatsmitglied; Ersatzwahl 26.11.2006 Gemeinderat Markus Luginbühl kündigte an der letzten Gemeindeversammlung seine Demission als Gemeinderat auf Ende 2006 an. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, hat dem Entlassungsgesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. Wie mit dem Bezirksamt Laufenburg und der Friedensrichterin Frau Picard vereinbart, findet die Gemeinderats-Ersatzwahl am Abstimmungssonntag vom 26. November 2006 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Eiken zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Eiken bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. am Freitag, 13. Oktober 2006, 16:00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wir weisen darauf hin, dass es bei den Gemeinderatswahlen in jedem Fall einen 1. Wahlgang gibt. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 20 Abs. 1 GPR). Gemeinderat Eiken
Sperrgutabfuhr (vignettenpflichtig) Am Donnerstag, 28. September 2006 findet die nächste vignettenpflichtige Sperrgutabfuhr statt. Es wird nur Sperrgut mitgenommen, welches mit der entsprechenden Menge Abfallvignetten beklebt ist! Das heisst: Gewicht bis 10 kg = 2 Vignetten, Gewicht bis 25 kg = 3 Vignetten pro 10 kg weiteres Gewicht jeweils 1 Vignette zusätzlich. Eingesammelt wird Sperrgut mit einer Länge über 140 cm bzw. Breite/Dicke von über 60x60 cm oder mehr als 25 kg Gewicht. Auf keinen Fall üblicher Hauskehricht, Bau- und Gartenabfälle, Flüssigkeiten aller Art, giftige und explosive Stoffe oder Waren für die eine andere Beseitigung gemäss Entsorgungsplan vorgesehen ist. Bei Unklarheiten geben Ihnen Gemeinderat Markus Luginbühl oder die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft. Das Abfallreglement kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gemeinderat und Entsorgungskommission
Baubewilligungen wurden erteilt Jordi Alain, Gehrenstrasse 26, 5074 Eiken für das Aufstellen eines Gartengerätehauses auf Parz. 5575, Gehrenstrasse.
Brutschi Benedikta, Gässli 2, 5074 Eiken und Brutschi André, Giessenweg 2, 5080 Laufenburg für Bewirtschaftungsweg auf Parz. 5527, 5317, "unterem Ofe".
Häsler-Brutschi Daniel und Marianne, Ausserdorfstrasse 45, 5074 Eiken für einen Carport auf Parz. 5568, Steinletten. Gemeinderat Eiken
Biometrischer Schweizer Pass Die USA verlangen, dass Pässe, die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt werden, über ein elektronisch gespeichertes Gesichtsbild verfügen damit ohne Visum in oder durch die USA gereist werden kann. Pässe 03, die vor diesem Datum ausgestellt werden, berechtigen nach heutiger Rechtslage weiterhin zur visumsfreien Ein- und Durchreise. Der biometrische Pass kann ab sofort bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden (Gültigkeit: 5 Jahre). Der Pass 03 ist weiterhin erhältlich, die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Es lohnt sich also, die eigenen Ausweise auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und bei Bedarf in den nächsten Tagen neue Ausweisschriften zu beantragen. Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die Einwohnerkontrolle Eiken gerne Auskunft. Einwohnerkontrolle Eiken
Die erste Mannschaft des FC Eiken musste letzte Woche innert drei Tagen gegen zwei Spitzenteams der 3. Liga antreten. Leider konnten keine Punkte geholt werden.
Am letzten Samstagabend, 06. April 2024 empfing der FC Eiken den Tabellennachbarn FC Lausen 72 zum sechs Punkte Spiel. Denn beide Mannschaften brauchten unbedingt Punkte um in der 3. Liga Gruppe 1 auch in der neuen Saison zu...