Publikationen der Gemeinde Kaisten
Von: Gemeinde Kaisten
Nachrichten aus Kaisten: Baugesuch \ Baubewilligung \ Strassensperrung Ittenthal \ Gebäudenachführung
Baugesuch
Baugesuch-Nr.: 2022-42
Bauherrschaft: Sarujan Kandasamy, Hofacherrain 8, 5082 Kaisten
Bauobjekt: Neubau Stützmauer für Terrasse und Einbau Hobbyraum, Parzelle GB Kaisten Nr. 2893, Hofacherrain, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II
ie Akten zu obigem Baugesuch liegen in der Zeit vom 8. August bis 6. September 2022 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Die Gesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.
Erteilte Baubewilligung
Baugesuch-Nr.: 2020-16 (Projektänderung)
Bauherrschaft: Josef Winter, Sagiweg 6, 5082 Kaisten
Bauobjekt: Glasüberdachung Dachterrasse, Parzelle GB Kaisten Nr. 24, Sagiweg, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Strassensperrung Ittenthal
Die Gemeinde Böztal hat kurzfristig mitgeteilt, dass die Autobahnbrücke in Hornussen mit Sanierungsbeginn am 8. August 2022 instandgesetzt wird. Während den Bauarbeiten von fünf Wochen wird die Brücke für den motorisierten Verkehr gesperrt. Dem Velo- und Fussgängerverkehr ist das Passieren der Brücke gestattet. Dies bedeutet, dass die Durchfahrt vom Ortsteil Ittenthal nach Böztal (Ortsteil Hornussen) nicht möglich ist. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Massnahmen von unserer Nachbargemeinde ohne Absprache mit der Gemeinde Kaisten erfolgt sind. Die Umsetzung der Massnahmen während der Sperrungsphase der Kaistenbergstrasse wird sehr bedauert.
Gebäudenachführung der Amtlichen Vermessung im August
Als Nachführungsgeometer ist die BREM Geomatik im Bezirk Laufenburg von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten. Die Information über bauliche Veränderungen erhalten wir laufend von der Gemeindebehörde und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister). In den nächsten Wochen wird eine Messequipe vor Ort die für den Grundbuchplan relevanten baulichen Veränderungen aufnehmen.
Aufgrund der vielen Meldungen ist es der BREM Geomatik nicht möglich, jeden Grundeigentümer einzeln zu orientieren und Termine für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden aus diesem Grund auf diesem Weg orientiert und höflich gebeten, unseren Mitarbeitern den Zugang zum Grundstück zu gewähren. Bei Fragen erhalten Sie bei BREM Geomatik unter der Nummer 062 865 30 00 gerne Auskunft. Für das Verständnis bedanken wir uns.
Gemeindekanzlei Kaisten
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