Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung \ Verkehrsbeschränkung – Widerruf \ Ablesen der Strom- und Wasserzähler \ Fahrplanwechsel \ Anspruch auf Prämienverbilligung \ Winterdienst
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung, Donnerstag, 19. November 2020
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. November 2020 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Ortsbürgergemeinde
An der Ortsbürgergemeinde waren 13 der 117 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 11.11 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Bözen.
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. Juni 2020; Genehmigung
- Budget 2021; Genehmigung
Da das Quorum von 24 Stimmen bei allen Entscheiden der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden.
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 37 der 579 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 6.39 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bözen.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2020; Genehmigung
- Jungbürgeraufnahme; Kenntnisnahme
- Anpassung Verpflichtungskredit Fremdwassereliminierung und neuer Deckbelag Schulstrasse; Genehmigung
- Budget 2021 und Steuerfuss von 118 %; Genehmigung
Da das Quorum von 116 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden.
Es unterstehen alle Beschlüsse der Orts- und Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 19. November 2020 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 03. Januar 2021, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Der Gemeinderat
Verkehrsbeschränkung – Widerruf
Im Mitteilungsblatt vom Mai 2020 hat der Gemeinderat die Bevölkerung übe folgende Verkehrsbeschränkung informiert:
Strassenparzelle Nr. 576, Dellenstrasse, ab Abzweigung Plamisrüti (Reben) Richtung Gebiet Nätteberg/Hesseberg. Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14) mit Zusatztafel "Ausgenommen Land- und Forstwirtschaft".
Nach Behandlung von Einsprachen widerruft der Gemeinderat diese Verkehrsbeschränkung. Nach Behandlung von Einsprachen widerruft der Gemeinderat diese Verkehrsbeschränkung.Einsprachen gegen diesen Widerruf sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 1. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2020 bei der verfügenden Behörde einzureichen.
Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Ablesen der Strom- und Wasserzähler
Ein Mitarbeiter des Regionalen Unterhaltsbetriebes wird ab Ende Dezember 2020 bis Mitte Januar 2021 in der Gemeinde Bözen unterwegs sein, um die Strom- und Wasserzähler abzulesen.
Die Eigentümer bzw. Mieter werden gebeten, den Zutritt zu den Zählern zu gewährleisten. Die Ablesungen werden unter Einhaltung der geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln durchgeführt. Die Ableserinnen und Ableser tragen in Gebäuden immer, auch wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, eine Schutzmaske.
Gemeinderat Bözen
Fahrplanwechsel 13. Dezember
Auf den Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2020 gibt es im Gebiet Nord verschiedene Fahrplananpassungen.
Die Änderungen im Fahrplanangebot von PostAuto finden Sie unter www.postauto.ch/fahrplanwechsel auf der entsprechenden Kantonsseite. Auf nicht angezeigten Linien gibt es zum Fahrplanwechsel 20/21 keine oder nur minimale Änderungen.
Den Fahrgästen wird empfohlen, sich frühzeitig im Online-Fahrplan unter postauto.ch/fahrplan oder in der SBB Mobile App zu informieren, ob ihre jeweiligen Verbindungen von Änderungen betroffen sind
Anspruch auf Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Donnerstag, 31. Dezember 2020 beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2021 verwirkt.
Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen im Jahr 2021 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt? Bestellen Sie auf der Webseite der SVA (www.sva-ag.ch – Private – Finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung) einen Code.
Steht kein Internetzugang zur Verfügung, wenden Sie sich an die Zweigstelle SVA (Gemeindekanzlei Bözen) oder an die SVA Aargau direkt. Die Zweigstelle SVA steht Ihnen bis 24. Dezember 2020 zur Verfügung.
Für weitergehende Fragen zur Prämienverbilligung stehen Ihnen die Fachpersonen der SVA zur Verfügung (direkte Tel. Nr. 062 836 81 64).
Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der SVA.
Winterdienst
Die Einwohner werden gebeten, auch im kommenden Winter die Fahrzeuge auf den privaten Grundstücken zu parkieren, so dass der Winterdienst auf den Gemeindestrassen, unter den Brücken und öffentlichen Plätzen ohne Behinderung möglich ist. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für allfäl lige Schäden an Fahrzeugen, welche auf Gemeindestrassen abgestellt werden.
Gemeinde Bözen
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