Da die Anzahl der Kandidierenden für das Wahlbüro / Stimmenzähler und Wahlbüro / Ersatz-Stimmenzähler sowie für die Ersatzmitglieder der regionalen Steuerkommission die Anzahl der zu vergebenden Sitze untersteigt oder dieser entspricht, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 02. Februar 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage heruntergeladen werden.
Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Für den Gemeinderat, die Finanzkommission und die Regionale Steuerkommission findet die Gesamterneuerungswahl am Sonntag, 07. März 2021 statt. Im ersten Wahlgang ist jede stimmberechtigte Person wählbar.
Wahlbüro der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen
Sirenentest 2021 Am Mittwochnachmittag, 03. Februar 2021, findet von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutz-massnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohnerinnen und Einwohner in Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Merkblatt «Alarmierung der Bevölkerung» auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Verwaltung 3plus
Erteilte Baubewilligung Pircher Immobilien GmbH, Gais, Abbruch Ökonomieteil, Ersatzbau Wohnhaus und Neubau Mehrfamilienhaus Hauptstrasse Bözen. Gemeinde Bözen
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