Nachrichten aus Böztal: Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage \ Kehrichtabfuhr über die Festtage \ Winterdienst \ Erteilte Baubewilligung \ Weihnachtsbaumverkauf \ Baugesuche
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage Vom 24. Dezember 2022 bis am 02. Januar 2023 sind die Gemeindeverwaltung, das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen sowie der Unterhaltsbetrieb geschlossen. Für Notfälle (Todesfälle) ist unter Telefon 062 865 35 85 ein Pikettdienst organisiert. Das Verwaltungsteam
Kehrichtabfuhr über die Festtage Über die Weihnachtstage findet die Kehrichtabfuhr wie folgt statt: Ortsteile Bözen, Elfingen und Hornussen: Der Kehricht wird an den üblichen Abfuhrtagen und zur üblichen Zeit eingesammelt. Bitte stellen Sie den Kehricht bis um 07.00 Uhr bereit, damit die Abfuhr gewährleistet werden kann. Ortsteil Effingen: Die Abfuhrtage vom Montag, 26. Dezember 2022 und Montag, 02. Januar 2023 finden aufgrund der Feiertage nicht statt. Sie werden nachgeholt am Donnerstag, 29. Dezember 2022 und am Donnerstag, 05. Januar 2023. Bitte stellen Sie den Kehricht bis um 07.00 Uhr bereit, damit die Abfuhr gewährleistet werden kann.
Winterdienst Die Einwohner werden gebeten, die Fahrzeuge auf den privaten Grundstücken zu parkieren, so dass der Winterdienst auf den Gemeindestrassen, unter den Brücken und öffentlichen Plätzen ohne Behinderung möglich ist. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen, welche auf Gemeindestrassen abgestellt werden.
Erteilte Baubewilligung Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Corinne Nagel und Jamie Bonney, Bahnhofstrasse 91, 5075 Hornussen; Umnutzung Scheune in Praxis für Naturheilkunde
Bruno Herzog, Bachstrasse 375, 5075 Hornussen; Ersatz Sichtschutzwand
Weihnachtsbaumverkauf Der Gemeinderat möchte die Tradition der Gratisabgabe von Weihnachtsbäumen im Ortsteil Bözen weiterführen und weitet dieses Angebot auf alle vier Ortsteile aus. Wer an den Verkaufsstellen der Gemeinde Böztal einen Weihnachtsbaum kauft, erhält einen Weihnachtsbaum im Wert von CHF 20.00. Ein allfälliger Mehrpreis für einen grösseren oder anderen Baum wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern vor Ort bezahlt. Vor Ort tragen sich die Käufer in eine bereitgelegte Liste ein. Die CHF 20.00 werden im Anschluss mit der Gemeinde verrechnet. Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung eine wunderschöne Adventszeit und besinnliche Weihnachtstage mit vielen geschmückten Böztaler Weihnachtsbäumen. Die Verkaufsstellen:
17. Dezember 2022 Pumpwerk Bözen, 10.00 bis 15.00 Uhr
17. Dezember 2022 Pflanzgarten Winterhalde Hornussen, 09.30 bis 10.30 Uhr
17. Dezember 2022 Schulhausplatz Elfingen, 10.00 bis 10.30 Uhr
17. Dezember 2022 Holzschopf unter der Schule, Schinznach-Dorf, 09.00 bis 11.00 Uhr
Der Gemeinderat
Baugesuche Bözen, 13. Dezember 2022 Publikation und öffentliche Auflage Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
Bauherrschaft: Myriam und Stefan Freiermuth, Rebenweg 517, 5075 Hornussen
Projektverfasser: Wir Architekten GbmH, Oederlin Areal, Landstrasse 1, 5415 Rieden
Grundeigentümer: Myriam und Stefan Freiermuth, Rebenweg 517, 5075 Hornussen
Bauobjekt: Neubau Poolanlage und Umgebungsgestaltung
Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 986, Rebenweg 517
Bauherrschaft: Pia Müller und Bruno Fuchs, Heuigstrasse 6, 5076 Bözen
Projektverfasser: Pia Müller und Bruno Fuchs, Heuigstrasse 6, 5076 Bözen
Grundeigentümer: Pia Müller und Bruno Fuchs, Heuigstrasse 6, 5076 Bözen
Bauobjekt: Umgebungsgestaltung
Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2489, Heuigstrasse 6, 5076 Bözen
Bauherrschaft: Giovanna Schrepfer, Am Bach 168, 5076 Bözen
Projektverfasser: Hossli Bau GmbH, Kirchweg 8, 5076 Bözen
Grundeigentümer: Giovanna Schrepfer, Am Bach 168, 5076 Bözen
Bauobjekt: Ersatz Natursteinmauer und Sanierung Einfahrt
Grundeigentümer: Daniela und Thomas Mettler, Hauptstrasse 1, 5076 Bözen
Bauobjekt: Umnutzung von Folienhallen in Lagerräume und Rückbau Verbundsteine
Ortslage: Parzellen Bözen Nr. 2138 und 2139, Hauptstrasse 1
Kant. Bewilligungen BVUAFB
Öffentliche Auflage vom 16. Dezember 2022 bis 16. Januar 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulsstrasse 79, 5075 Hornussen Terminvereinbarung notwendig Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Ein- - 3 - wender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat Böztal
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Nachrichten aus Böztal: Abteilung Finanzen am 15./22. März sowie am 5./12. und 19. April 2024 nicht besetzt \ Digitales Raumreservationssystem \ Verkauf Tischwagen \ Gründungsversammlung Trägerverein Tagesstrukturen Böztal \...