Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Technische Kommission Bözen; Mitglieder gewählt \ Abschluss der Beleuchtungsmodernisierung in Bözen \ Bauauflagen \ Ausfüllen der Steuererklärung für Jungbürger
Technische Kommission Bözen – Mitglieder gewählt
Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2018 sowie mittels Aufruf im Mitteilungsblatt Dezember 2018 wurden interessierte Personen für die Mitarbeit in der neu zu gründenden Technischen Kommission Bözen gesucht.
Dem Aufruf sind einige Personen gefolgt und der Gemeinderat Bözen hat in der Folge anlässlich seiner Sitzung vom 08. Januar 2019 folgende Mitglieder gewählt:
- Roland Sonder André Brack, Joël Hänny
Vizeammann Roger Frey (Ressortvorsteher Werke) und Brunnenmeister Heinz Heuberger sind von Amtes wegen ebenfalls Mitglieder der Technischen Kommission Bözen.
Gemeinderat Bözen
Abschluss der Beleuchtungsmodernisierung in Bözen
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2018 wurde dem Verpflichtungskredit für die Umrüstung der Strassenbeleuchtung in Bözen auf LED zugestimmt. Die Umrüstungsarbeiten der Strassenbeleuchtung konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Die Beleuchtungskandelaber sind neu alle nummeriert.
Sollten sich an der Beleuchtung Probleme ergeben, melden Sie dies der Verwaltung 3plus unter Angabe der Nummer am Kandelaber.
Bauauflagen
- Bauherr: Hofmann Olivier + Jacqueline, Marie Heim-Vögtlin-Weg 1, 5076 Bözen
- Projektverfasser: Hossli Bau GmbH, Kirchweg 8, 5076 Bözen
- Grundeigentümer: Hofmann Olivier + Jacqueline, Marie Heim-Vögtlin-Weg 1, 5076 Bözen
- Objekt: Garage 40 m2
- Ortslage: Parz-Nr. 673, Marie Heim-Vögtlin-Weg 1, 5076 Bözen
- Planauflage: 08. März 2019 bis 08. April 2019 während den offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen die Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Bözen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Ausfüllen der Steuererklärung für Jungbürger
Das Regionale Steueramt der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen, Zeihen lädt die Jungbürger Ende März 2019 herzlich zu einem Steuererklärungskurs ein.
Die Veranstaltung findet im Gemeindehaus Hornussen statt. Die Jungbürger erhalten eine persönliche Einladung.
Ziel des Kurses ist es, Berührungsängste mit der Materie „Steuern“ abzubauen und eine gute Basis zu schaffen, womit auch das Ausfüllen von zukünftigen Steuererklärungen ein Kinderspiel sein wird.
Die Teilnehmer erfahren, wie man eine Steuererklärung mit dem Programm „Easy-Tax“ richtig ausfüllt und können nach einer Einführung gleich selber ihre persönliche Steuererklärung für das Jahr 2018 ausfüllen und Fragen stellen. Es wird ein eigener Laptop benötigt.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Gemeinde Bözen
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