Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Ausschreibung Lehrstelle Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ (Werkdienst) \ Bevölkerungsumfrage; Ihre Meinung ist gefragt \ Gebäudenachführung der Amtlichen Vermessung \ Ortsschulleitung der Gemeinde Böztal für die Musikschule Frick gesucht \ Baugesuche
Ausschreibung Lehrstelle Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ (Werkdienst)
Ab August 2025 bieten wir in unserer Gemeinde eine Lehrstelle als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ (Werkdienst) an.
Wenn du an einer Lehrstelle interessiert bist und über eine gute Real- oder Sekundarschulausbildung verfügst, dann schicke deine Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien und Checks an die Gemeindeverwaltung Böztal, Werkdienst, Herr Joscha Hausherr, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen oder per E-Mail an joscha.hausherr@boeztal.ch.
Hast du noch Fragen? Dann melde dich bei Joscha Hausherr unter der Telefonnummer 079 922 54 56.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Bevölkerungsumfrage – Ihre Meinung ist gefragt
Mit diesem Fragebogen soll der Stand heute (nach der Fusion) erfasst werden. Sie können diesen schriftlich oder online unter www.boeztal.fhgr.ch beantworten. Pro Person ist nur eine Antwort möglich.
Sofern Sie den schriftlichen Fragebogen ausfüllen, bitten wir Sie, diesen bis spätestens am 31. Oktober 2024 an die Gemeinde Böztal (Schulstrasse 79, 5075 Hornussen) zurückzusenden oder direkt dort einzuwerfen.
Durch Ihre Mitarbeit helfen Sie uns, die Aussagekraft der Befragung unserer Gemeinde zu erhöhen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Gebäudenachführung der Amtlichen Vermessung
Als Nachführungsgeometer ist die BREM Geomatik im Bezirk Laufenburg von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten.
Ab Montag, 14. Oktober 2024 wird eine Messequipe in Böztal die für den Grundbuchplan relevanten baulichen Veränderungen (Neu- und Umbaumeldungen aufgrund der Aargauische Gebäudeversicherung, Eigentümer- und Gemeindemeldungen) vor Ort aufnehmen.
Die betroffenen Eigentümer wurden von BREM Geomatik mit einem separaten Schreiben informiert.
Bei Fragen steht Ihnen der Kreisgeometer unter 062 865 30 00 oder geometer@brem-geomatik.ch gerne zur Verfügung.
Ortsschulleitung der Gemeinde Böztal für die Musikschule Frick gesucht
In jeder Gemeinde ist im Auftrag der Gemeinde und der Musikschule eine Ortsschulleitung für die organisatorischen Belange vor Ort zuständig.
Die bisherige Stelleninhaberin, Frau Felicia Monardo, hat Ihre Stelle per 31. Dezember 2024 gekündigt.
Die Ortsschulleitung ist ein kleines Nebenamt, organisiert den Musikschulbetrieb in der Gemeinde Böztal und ist erste Ansprechperson bei Belangen zum Musikunterricht und ist mit den Räumlichkeiten vor Ort vertraut.
Interessenten/innen melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Böztal, Frau Claudia Balz, (Tel. 062 865 35 86 oder claudia.balz@boeztal.ch)
Baugesuche
Hornussen, 08. Oktober 2024
Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
- Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen
- Projektverfasser: ERB + Müller + Peter AG, Im Bühl 15, 5076 Bözen
- Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen
- Bauobjekt: Heizungsersatz
- Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2834, Mühleweg 2
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
- Bauherrschaft: Culi Bau AG, Zugerstrasse 74, 6340 Baar
- Projektverfasser: Bauplanung M. Stadelmann, Chybliacher 6, 5613 Hilfikon
- Grundeigentümer: Culi Bau AG, Zugerstrasse 74, 6340 Baar
- Bauobjekt: Neubau MFH mit Einstellhalle
- Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 997, Striegelgasse
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Oeffentliche Auflage vom 11. Oktober 2024 bis 11. November 2024
im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen
Terminvereinbarung notwendig
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Hornussen, 10. Oktober 2024
Gemeinderat Böztal
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»