Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Auflage Erstellung Kirchweg \ Öffentliche Auflage Beitragsplan Kirchweg \ Zukunft Elektra Bözen; Informationsanlass \ Absage Seniorenreise \ Rücksicht auf die Tiere am 1. August; Feuerwerk \ Herzlich Willkommen Claudia Balz \ Herzlich Willkommen Yacine Tahar \ Mitteilung aus der Steuerverwaltung BEEHZ \ Prämienverbilligung 2021
Auflage Erstellung Kirchweg
Das Bauprojekt für die Erstellung Kirchweg liegt gemäss § 95 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom Montag, 10. August 2020 bis Mittwoch, 09. September 2020 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.
Gegen das Bauprojekt kann gemäss § 95 Abs. 3 BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat Bözen, 5076 Bözen, schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen müssen begründet sein und haben einen Antrag zu enthalten.
Öffentliche Auflage Beitragsplan Kirchweg
Gestützt auf § 35 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) sowie des kommunalen Strassenreglements liegt der Beitragsplan vom Montag, 10. August 2020 bis Mittwoch, 09. September 2020 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.
Gegen den Beitragsplan können die beitragspflichtigen Grundeigentümer innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat Bözen, 5076 Bözen einzureichen.
Zukunft Elektra Bözen – Informationsanlass
Stetig steigende Anforderungen, wie beispielsweise die absehbare Strommarktöffnung; die hohen Aufwendungen für Kleinst-Energieversorgungsunternehmen verlangen eine Überprüfung der Strategie der Elektra. Daher tätigt der Gemeinderat Bözen, zusammen mit der technischen Kommission, aktuell Abklärungen über die Zukunft der Elektra. Der geplante Informationsanlass vom April 2020 wurde infolge COVID-19 abgesagt.
Der Gemeinderat und die Technische Kommission laden die Bevölkerung nun auf 26. August 2020, um 19.00 Uhr zu diesem Thema in die Turnhalle ein.
Absage Seniorenreise vom Donnerstag, 03. September 2020
Aufgrund der anhaltenden Massnahmen im Rahmen von COVID-19 und der wieder ansteigenden Fallzahlen hat sich der Gemeinderat Bözen entschieden, die Seniorenreise Bözen, Effingen und Elfingen vom 03. September 2020 abzusagen.
Der Gemeinderat dankt allen beteiligten Personen für die Mitwirkung und hofft, dass die Seniorenreise nächstes Jahr wieder durchgeführt werden kann.
Rücksicht auf die Tiere am 1. August - Feuerwerk
Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie deshalb den Tieren zuliebe nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen, etc.) und beschränken Sie sich darauf, das Feuerwerk nur am 1. August zu zünden.
Auch darf Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden, um die empfindlichen Ohren von Nutz- und Wildtieren zu schonen, aber auch wegen der Brandgefahr.
Die meisten Tiere hören wesentlich besser als wir Menschen und reagieren mit Panik und kopfloser Flucht auf die Knallerei. Bei einer Flucht können sie sich zum Beispiel an Zäunen erheblich verletzen oder kopflos auf die Strasse rennen, wo sie Verkehrsunfälle auslösen können.
Herzlichen Dank für die Beachtung zum Wohle der Tiere.
Herzlich Willkommen Claudia Balz
Am 03. August 2020 beginnt Claudia Balz ihre Tätigkeit als Gemeindeschreiber-Stv. bei der Verwaltung 3plus. Wir heissen sie herzlich willkommen und wünschen ihr einen guten Start.
Gemeinderäte Bözen, Elfingen und Hornussen und Verwaltungsteam
Herzlich Willkommen Yacine Tahar
Am 03. August 2020 beginnt Yacine Tahar seine dreijährige Lehre bei der Verwaltung 3plus. Wir heissen ihn herzlich willkommen und wünschen ihm einen guten Start sowie gute und erfolgreiche Ausbildungsjahre.
Gemeinderäte Bözen, Elfingen und Hornussen und Verwaltungsteam
Mitteilung aus der Steuerverwaltung BEEHZ
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 ist abgelaufen. Kürzlich wurden die ersten Mahnungen verschickt.
Achtung: Neu sind diese gebührenpflichtig!
Sollte nach Erhalt der ersten Mahnung keine Reaktion erfolgen, wird eine zweite Mahnung mit Bussenandrohung ausgestellt. Kurz darauf werden die Bussen verfügt.
Dies hat unangenehme Konsequenzen zur Folge! Es wird eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen erfolgen. Die Steuerbehörde holt sich in Folge die nötigen Informationen selber ein (z.B. direkt beim Arbeitgeber).
Wir bitten alle, welche die Unterlagen 2019 noch nicht eingereicht haben, dies möglichst bald zu tun. In begründeten Fällen kann beim Steueramt ein Gesuch um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung gestellt werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Danke für die Zusammenarbeit.
Prämienverbilligung 2021
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2021 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2018 nötig.
Im September 2020 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.
Code bestellen
Sollten Sie bis Ende September 2020 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2020 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen.
Die Frist zur Antragsstellung für die Prämienverbilligung 2021 läuft bis Ende 2020.
Veränderungen melden
Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per E-Mail an ipv@sva-ag.ch zu melden.
Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter:
www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Praemienverbilligung
Ihr Steueramt BEEHZ
Gemeinde Bözen
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