Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Vorinformationen Gemeindeversammlungen 2021 \ Neue E-Mobilität in Bözen ab 21. Oktober 2021 \ AEW Strompreise 2022 \ Solarstrom-Produzenten erhalten höhere Vergütung \ Ergebnis der Wahl Gemeindeammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2022/2025 vom 26. September 2021 \ Informationsveranstaltungen zu den neuen Reglementen und Richtplänen der Gemeinde Böztal \ Reglemente Böztal auf der Homepage \ Informationsveranstaltung \ Personalausflug \ Vorinformationen Gemeindeversammlung 2021 \ Prämienverbilligung 2022
Vorinformationen Gemeindeversammlungen 2021
Wintergemeinde am 19. November 2021
- 19.30 Uhr Beginn Ortsbürgergemeindeversammlung
- 20.00 Uhr Beginn Einwohnergemeindeversammlung
Neue E-Mobilität in Bözen ab 21. Oktober 2021
Beim Verkauf der Elektra Bözen an die AEW wurde zusätzlich vereinbart, ein Elektroauto inklusive Ladestation in Bözen zur Verfügung zu stellen. Die ersten Installationen auf dem Parkplatz der Verwaltung unterhalb der Kirche sind fertig gestellt und die Ladesäule ist schon vorhanden.
Der Gemeinderat und die technische Kommission Bözen sind überzeugt, mit dem E-Auto (VW ID3 siehe Bild) der www.e-cargovia.ch und der zusätzlichen Möglichkeit, sein E-Auto zu «tanken» einen weiteren Schritt in die Zukunft zu tun und den «Geist» der Elektra mit dieser Anlage weiterzutragen.
Sie sind herzlich eingeladen, am Donnerstag 21. Oktober 2021 um 17:30 Uhr vorbei zu kommen und das E-Auto auch gerne gleich mal selber auszuprobieren. Die Experten der AEW stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.
PS: Unbedingt weitererzählen, es gibt eine Verlosung und es sind 10 Tagespässe im Wert von je CHF 65.00 zu gewinnen.
Elektroautos sind im Trend – die Hersteller entwickeln E-Fahrzeuge und bringen diese in allen Varianten auf den Markt. Sie interessieren sich für E-Mobilität, aber möchten sich nicht gleich ein eigenes E-Auto kaufen? Mit dem E-Carsharing von E-Cargovia sind Sie flexibel.
Was bieten wir Ihnen?
Sie benötigen kein eigenes Auto, möchten aber trotzdem mobil und flexibel sein? Zudem ist Ihnen Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit wichtig? Dann ist das Carsharing von E-Cargovia genau das Richtige für Sie!
Unser VW ID3 verfügt über eine Reichweite von ca. 320 km rein elektrisch und lädt seine Batterie schnell wieder auf.
Ihre Vorteile
■ Sie müssen sich nicht um die Wartung und Instandhaltung des Fahrzeugs kümmern – dies erledigen wir
■ Sie haben ein Auto zur Verfügung, wenn Sie es auch wirklich brauchen
■ Es fallen für Sie keine Versicherungskosten oder Steuern an
■ An der Ladesäule wird das Fahrzeug mit nachhaltig produziertem Schweizer Naturstrom aufgeladen
Wie viel kostet das E-Carsharing?
Die Benützung des Carsharing-Autos kostet CHF 8.00 pro Stunde oder CHF 65.00 pro Tag.
Einmalgebühren (Anmeldung, Jahreskosten, etc.) gibt es keine.
Im Preis inbegriffen sind die gefahrenen Kilometer und der Strom für die Ladung am bestehenden Standort. Bei einer Buchungsdauer ab 8 Stunden gilt automatisch der Tagestarif.
So funktioniert es
- Sie registrieren sich für das E-Cargovia Carsharing unter www.e-cargovia.ch
- Sie laden die E-Cargovia APP auf Ihr Smartphone und reservieren den gewünschten Zeitraum
- Vor Ort öffnen Sie das Fahrzeug mit der APP und lösen den Ladestecker aus dem Fahrzeug
- Während der Nutzung öffnen und schliessen Sie das Fahrzeug mit der APP
- Parkieren Sie das Fahrzeug vor Ablauf der Reservationszeit auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz
- Schliessen Sie den Ladestecker am Fahrzeug an und starten Sie die Ladung mittels RFID Ladekarte
- Deponieren Sie die Ladekarte wieder im Fahrzeug und beenden die Miete über die E-Cargovia-APP
Gemeinderat Bözen, technische Kommission und AEW
AEW Strompreise 2022
Nach der letztjährigen Preissenkung von mehr als 10 % muss die AEW Energie AG die Energiepreise aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten für das Jahr 2022 wieder erhöhen. Das Netznutzungsentgelt verteuert sich infolge der Erhöhung der vorgelagerten Netzkosten. Einzig die Abgaben (Systemdienstleistungen und Netzzuschlag) bleiben für das Jahr 2022 unverändert.
Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh (ElCom-Verbrauchskategorie H4) bedeutet dies eine Erhöhung des Strompreises um 4,8 % respektive 42 Franken pro Jahr.
Solarstrom-Produzenten erhalten höhere Vergütung
Seit 2021 können alle Solarstrom-Produzenten mit einer Anlage mit einer Spitzenleistung bis 30 Kilowatt am AEW Verteilnetz die Herkunftsnachweise für 3 Rp. /kWh an die AEW verkaufen. Sie erhalten so nicht nur für den selbst produzierten und ins Netz der AEW eingespeisten Strom eine Vergütung, sondern können auch den ökologischen Mehrwert (Herkunftsnachweis bzw. HKN) direkt an die AEW verkaufen. Die Vergütung für die HKN bleibt für 2022 unverändert, die Energievergütung hingegen wird um 5,5 % erhöht.
Die AEW leistet damit einen weiteren Beitrag zur Energiestrategie 2050 und fördert erfolgreich die Sonnenenergieproduktion im Kanton Aargau. Sie bindet die so beschafften Herkunftsnachweise in die Naturstrom+-Produkte ein. Bis Mitte 2021 haben sich schon knapp 1'000 Photovoltaik-Anlagenbetreibende für die Herkunftsnachweisvergütung angemeldet.
Somit stammt der Sonnenenergieanteil in den Naturstrom+-Produkten mehrheitlich aus Photovoltaikanlagen aus dem Kanton Aargau.
Publikation der Preise
Die Netznutzungs- und Energielieferprodukte der AEW sind im Internet unter www.aew.ch/stromprodukte zu finden.
Ergebnis der Wahl Gemeindeammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2022/2025 vom 26. September 2021
Gemeindeammann
Stimmen als Gemeindeammann haben erhalten:
- Schmid Robert, 1970, Hauptstrasse 29, Bözen, parteilos: 421 Stimmen
Thommen Andreas, 1966, Dorfstrasse 61, Effingen, parteilos: 409 Stimmen
Vereinzelt gültige Stimmen: 47
Das absolute Mehr wurde von niemandem erreicht. Der 2. Wahlgang findet am 28. November 2021 statt.
Vizeammann
Als Vizeammann ist gewählt:
- Thommen Andreas, 1966, Dorfstrasse 61, Effingen, parteilos mit 442 Stimmen
Nicht gewählt wurde:
- Frey Roger, 1967, Kirchweg 5, Bözen, parteilos mit 358 Stimmen
Es konnten somit das Amt des Gemeindeammanns nicht besetzt werden. Für das noch offene Amt als Gemeindeammann ist somit ein zweiter Wahlgang notwendig.
2. Wahlgang Gemeindeammann
Im 1. Wahlgang konnte das Amt als Gemeindeammann nicht besetzt werden. Somit findet am 28. November 2021 der 2. Wahlgang für die Wahl des Gemeindeammannes statt.
Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 06. Oktober 2021, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR).
Wahlbeschwerden
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Bözen, 26. September 2021, Wahlbüro
Bözen, Elfingen,Effingen, Hornussen
Informationsveranstaltungen zu den neuen Reglementen und Richtplänen der Gemeinde Böztal
Die neuen Reglemente der Gemeinde Böztal werden der Bevölkerung an zwei Informationsveranstaltungen vorgestellt:
Mittwoch, 20. Oktober 2021, 19:30 Uhr, Turnhalle Hornussen
- Gemeindeordnung, Ortsbürger-; Abfall-; Benützungsreglement der öffentlichen Gebäude; Unterhaltsreglement Meliorationswerke
Mittwoch, 3. November 2021, 19:30 Uhr, Turnhalle Effingen
- Wasser-; Abwasser-; Strassenreglement inklusive Richtpläne, Reglement für Erschliessungsanlagen, Gebührenordnung
Reservieren Sie sich die beiden Termine.
Gemeinderäte BEEH
Reglemente Böztal auf der Homepage
Die neuen Reglemente der Gemeinde Böztal sind auf der Homepage www.verwaltung3plus.ch aufgeschaltet.
Gemeinderäte BEEH
Informationsveranstaltung
Am Dienstag, 09. November 2021, 19.30 Uhr findet in der Turnhalle Bözen zum Traktandum der nächsten Gemeindeversammlung Bözen "Stiftung Elektra; Anpassung Urkunde und Wahl der Stiftungsräte" eine Informationsveranstaltung statt.
Eingeladen sind die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen.
Die Unterlagen zu diesem Traktandum sind auf der Homepage www.boezen.ch ab 05. November 2021 aufgeschaltet.
Gemeinderat Bözen
Personalausflug 15. Oktober 2021
Das Personal der Verwaltung 3plus, der Gemeindeverwaltung Effingen, des Regionalen Steueramtes und des Unterhaltsdienstes 3plus geniesst am Freitag, 15. Oktober 2021 den gemeinsamen Personalausflug. Deshalb bleiben unsere Büros an diesem Tag geschlossen.
Für Notfälle (Todesfall) ist ein Pikettdienst unter 062 865 35 85 organisiert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Vorinformationen Gemeindeversammlung 2021
Böztal:
Erste Gemeindeversammlung am 04. Dezember 2021
Genauere Informationen folgen im Mitteilungsblatt November 2021
Prämienverbilligung 2022
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt.
Ende September 2021 erfolgte der reguläre Hauptversand der Anmeldecodes. Haben Sie noch keinen Code erhalten?
Sollten Sie bis Ende September 2021 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2021 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen.
Die Frist zur Antragsstellung für die Prämienverbilligung 2022 läuft bis 31. Dezember 2021.
Haben Sie Fragen? Die SVA Aargau steht Ihnen unter 062 836 82 97 oder per E-Mail an ipv@sva-ag.ch zur Verfügung.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Beantragung der Prämienverbilligung? Die SVA-Zweigstelle steht Ihnen gerne telefonisch unter 062 865 35 85 oder persönlich zur Verfügung.
Gemeinde Bözen
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