Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Deckastverkauf \ Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern \ AEW Energiebatzen - Unterstützung für Aargauer Vereinsprojekte \ Baugesuche
Deckastverkauf am 23. November 2024
Der Deckastverkauf findet am Samstag, 23. November 2024 statt. Durch das Forstteam werden schöne Weisstannen-Deck- und Kranzäste angeboten. Die angebotenen Äste sind frisch und nach FSC® zertifiziert.
Die Äste können an folgenden Verkaufsstellen bezogen werden:
- Bözen, Gemeindeliegenschaft im Oberdorf von 09.00 bis 09.30 Uhr
- Hornussen, Gemeindehaus von 10.00 bis 10.30 Uhr
Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg
Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern
Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, gemäss § 110 BauG vom 01. April 1994 und § 45 Abs. 1 ABauV, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4.50 m über Strassen und 2.50 m über Gehwegen zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken etc., an Einmündungen und Strassenabzweigungen, die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0.80 m bis 3.00 m gewährt blei-ben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand von mindestens 2.00 m ab Fahrbahnrand zugelassen.
Für Hecken und Sträucher gelten folgende vom Strassenmark gemessene Abstände:
- bis zu 80 cm Höhe: gegenüber Kantonsstrassen 1.00 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm
- von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe und für einzelne Bäume: gegenüber Kantonsstrassen 2.00 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm
Liegt ein Geh- und Radweg neben der Fahrbahn, ermässigen sich die vorgeschriebenen Abstände für einzelne Bäume um 1.00 m und der Abstand für Hecken und Sträucher wird aufgehoben.
Die Pflanzungen sind stets mindestens auf das Strassen- resp. Gehwegmark zurückzuschneiden. Wo nötig, sind die Pflanzungen zu versetzen. (Strassenmark = nicht Wasserstein).
Die Grundstückbesitzer werden gebeten, für die Einhaltung der aufgeführten Vorgaben besorgt zu sein.
AEW Energiebatzen - Unterstützung für Aargauer Vereinsprojekte
Die AEW Energie AG lanciert die achte Runde des «AEW Energiebatzen», einer Plattform, die sich der Unterstützung von Vereinsprojekten im Kanton Aargau widmet. Vom 01. Dezember 2024 bis 12. Januar 2025 haben nicht gewinnorientierte Vereine und Organisationen die Möglichkeit, ihre Projekte einzureichen und bis zu CHF 5'000.00 für die Umsetzung zu gewinnen.
Insgesamt stehen dafür CHF 15'000.00 zur Verfügung.
Der AEW Energiebatzen bietet Vereinen und Institutionen die Chance, ihre Projekte zu realisieren. Die eingereichten Projekte aus den Bereichen Sport und Freizeit, Kultur und Soziales sowie Forschung können vielfältig sein und sollen dazu beitragen, das Gemeinschaftsleben im Kanton Aargau zu bereichern.
In der Vergangenheit haben bereits zahlreiche Projekte von dieser Initiative profitiert und gezeigt, wie vielfältig das Engagement der Aargauer Vereine ist.
Die Einreichungsphase für Projekte beginnt am 01. Dezember 2024 und endet am 12. Januar 2025. Interessierte Vereine und Organisationen können ihre Ideen über die Website www.aew-energiebatzen.ch einreichen. Anschliessend findet vom 13. bis 31. Januar 2025 die Votingphase statt. In dieser Zeit kann jede und jeder täglich für das eigene Lieblingsprojekt abstimmen. Die Entscheidung darüber, welche Projekte die Fördergelder erhalten, liegt somit in den Händen der Gemeinschaft und fördert die Beteiligung und das Engagement.
Vereine und Organisationen, deren Projekte in früheren Runden des Energiebatzen-Programms nicht unter die Top 8 geschafft haben, haben die Möglichkeit, ihre Projekte erneut einzureichen oder neue Vorschläge zu präsentieren.
Die AEW Energie AG freut sich auf zahlreiche spannende Projekte, die die Lebensqualität im Kanton Aargau weiter steigern und das Miteinander fördern. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Projekteinreichung finden Sie auf der Website www.aew-energiebatzen.ch
Baugesuche
Hornussen, 19. November 2024
Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
- Bauherrschaft: Denise und Stephan Stuber, Im Acker 208, 5077 Elfingen
- Projektverfasser: Stephan Stuber, Im Acker 208, 5077 Elfingen
- Grundeigentümer: Denise und Stephan Stuber, Im Acker 208, 5077 Elfingen
- Bauobjekt: PV Anlage an Fassade
- Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4531, im Acker 208
Öffentliche Auflage vom 22. November 2024 bis 23. Dezember 2024
im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen
Terminvereinbarung notwendig
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Hornussen, 21. November 2024
Gemeinderat Bözberg
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