Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Weihnachtsbaumverkauf \ Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung \ Gratulationen in der Zeitung \ Anpassung Merkblatt Energieanlagen in den Dorfzonen von Böztal \ Selbstdeklaration Wasserzähler \ Stromzähler ablesen in Elfingen \ Stromzähler ablesen in Bözen, Effingen und Hornussen \ Baugesuche
Weihnachtsbaumverkauf
Der Gemeinderat möchte die Tradition der Gratisabgabe von Weihnachtsbäumen im Ortsteil Bözen weiterführen und weitet dieses Angebot auf alle vier Ortsteile aus.
Wer an den Verkaufsstellen der Gemeinde Böztal einen Weihnachtsbaum kauft, erhält einen Weihnachtsbaum im Wert von CHF 20.00. Ein allfälliger Mehrpreis für einen grösseren oder anderen Baum wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern vor Ort bezahlt. Vor Ort tragen sich die Käufer in eine bereitgelegte Liste ein. Die CHF 20.00 werden im Anschluss mit der Gemeinde verrechnet.
Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung eine wunderschöne Adventszeit und besinnliche Weihnachtstage mit vielen geschmückten Böztaler Weihnachtsbäumen.
Die Verkaufsstellen:
- 10. Dezember 2022: Pumpwerk Bözen, 10.00 bis 15.00 Uhr
- 17. Dezember 2022: Pumpwerk Bözen, 10.00 bis 15.00 Uhr
- 17. Dezember 2022: Pflanzgarten Winterhalde Hornussen, 09.30 bis 10.30 Uhr
- 17. Dezember 2022: Schulhausplatz Elfingen, 10.00 bis 10.30 Uhr
- 17. Dezember 2022: Holzschopf unter der Schule, Schinznach-Dorf, 09.00 bis 11.00 Uhr
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung und das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen sind am Donnerstag, 08. Dezember 2022 aufgrund des Feiertags Maria Empfängnis geschlossen.
Am Freitag, 09. Dezember 2022 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Das Verwaltungsteam
Gratulationen in der Zeitung
Auch im Jahr 2023 werden Einwohnerinnen und Einwohner, welche einen runden Geburtstag ab 70 Jahre feiern, in der Zeitung erwähnt. Sollten Sie zu den Jubilaren gehören, jedoch keine Erwähnung in der Zeitung wünschen, bitten wir Sie, die Gemeindeverwaltung bis spätestens Ende Jahr zu informieren unter einwohnerdienste@boeztal.ch oder per Telefon 062 865 35 85.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Unterstützung.
Anpassung Merkblatt Energieanlagen in den Dorfzonen von Böztal
Auf Grund verschiedenen Diskussionen hat der Gemeinderat die Vorgaben im "Merkblatt Energieanlagen in den Dorfzonen von Böztal" anhand von konkreten Projekten und mit Beizug eines Fachexperten nochmals überprüft. Daraus wurden folgende Ergänzungen vorgenommen:
An wenig einsehbaren Dachflächen können auch Aufdachanlagen bewilligt werden. Diese erfordern aber zwingend eine positive Beurteilung des vom Gemeinderat beigezogenen Ortsbildexperten. Diese Kosten gehen gemäss Regelungen in der Bau- und Nutzungsordnungen zu Lasten des Gesuchstellers.
Diese Anpassung des Merkblattes soll den unterschiedlichen Situationen Rechnung tragen und schafft die Möglichkeit für eine individuellere Handhabung. Das aktualisierte Merkblatt ist auf der Homepage aufgeschaltet. Die Änderungen sind in Gelb hinterlegt.
Der Gemeinderat
Selbstdeklaration Wasserzähler
Aufgrund der Fusion wurde das Vorgehen zur Ablesung der Wasserzähler in allen Dorfteilen vereinheitlicht. Ab 2022 kommt das System der Selbstablesung zur Anwendung. Das heisst, dass der Wasserzähler vom jeweiligen Abonnenten selber abgelesen und gemeldet wird. Dies ist bereits in vielen Gemeinden seit Jahren üblich und hat sich bewährt. Periodisch kann zu Kontrollzwecken eine Ablesung durch die Brunnenmeisterdienste erfolgen.
Zur Ermittlung des Zählerstands stellt die Abteilung Finanzen Ihnen bis Mitte Dezember 2022 pro Wasserzähler eine Ablesekarte zu. Bitte lesen Sie dann den Stand der Wasseruhr ab und senden Sie die ausgefüllte und vorfrankierte Ablesekarte bis am 09. Januar 2023 zurück.
Alternativ können Sie den Zählerstand via Online-Formular melden. Den Link werden Sie auch auf der Ablesekarte als QR-Code finden. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Abteilung Finanzen wenden.
Stromzähler ablesen in Elfingen
Unsere Ableserinnen und Ableser sind vom 01.Dezember 2022 bis 13. Januar 2023 unterwegs, um in unserem Versorgungsgebiet und bei den Partnergemeinden die Zähler abzulesen.
Die Ablesungen erfolgen Montag bis Freitag tagsüber und während der frühen Abendstunden, samstags nur tagsüber. Bitte ermöglichen Sie uns den Zugang zum Strom-, Wasser- oder Gaszähler. Es ist auch möglich, die Zählerstände selbst abzulesen.
Eine Anleitung und das Meldeformular finden Sie unter www.ibbrugg.ch/zaehlerstand.
IBB Energie AG, Kundenberatung
Stromzähler ablesen in Bözen, Effingen und Hornussen
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen.
Vom 03. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet unterwegs. Davon ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind.
Die Ablesungen werden unter Einhaltung der aktuellen Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG durchgeführt. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren.
All jene, die ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen werden im Januar 2023 versendet.
AEW Ableser können sich immer ausweisen. Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet.
Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22.
AEW Energie AG Unternehmenskommunikation
Baugesuche
Bözen, 29. November 2022
Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
- Bauherrschaft: Weingut Heuberger, Mühleweg 3, 5076 Bözen
- Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
- Grundeigentümer: Peter und Marco Heuberger, Drillmatt 3, 5076 Bözen
- Bauobjekt: Geländeanpassungen Rebberg
- Ortslage: Parzellen Elfingen Nr. 4300, 4309, 4310, 4311, 4315, 4316, 4327 und 4329, Hinter de Chile
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Öffentliche Auflage: vom 02. Dezember 2022 bis 03. Januar 2023 im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen
Terminvereinbarung notwendig
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden
Gemeinderat Bözen
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