Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Erteilte Baubewilligung \ Altpapiersammlung in Bözen und Elfingen durch die „Alti Führwehr Böze“ \ Steuern 2020 – Fälligkeit per 31.Oktober 2020
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Büchli Bruno und Sybille, Bözen: Trockenmauer/Steinmauer
Altpapiersammlung in Bözen und Elfingen durch die „Alti Führwehr Böze“ Samstag, 24. Oktober 2020, ab 09.00 Uhr
Wir bitten Sie höflich, das Altpapier und den Karton gut sichtbar, gebündelt und geschnürt (keine gefüllten Papiersäcke, Einkaufstaschen oder Kartons, kein Hausrat oder Plastik) vor den Liegenschaften zu deponieren. Loses Material wird nicht eingesammelt. Falls Sie uns die Arbeit ein wenig erleichtern möchten, können Sie Ihr Papier selbstverständlich direkt zum Container bringen (Bözen auf der Ostseite des Volg-Gebäudes).
Sollte das Papier versehentlich bis 14.00 Uhr nicht abgeholt worden sein, so rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 079 264 03 69 an. Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Verein Alti Führwehr Böze
Steuern 2020 – Fälligkeit per 31.Oktober 2020
Ende September wurden die Verfallanzeigen für die noch nicht bezahlten provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2020 verschickt. Bereits geleistete Akontozahlungen sind auf dieser Abrechnung berücksichtigt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2020 zu begleichen.
Wem eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich ist, unterbreitet bitte der Abteilung Finanzen (finanzverwaltung@verwaltung3plus.ch) rechtzeitig einen schriftlichen Zahlungsvorschlag mit Begründung.
Für das Jahr 2020 gilt infolge der Corona-Pandemie eine Sonderregelung bei den Verzugszinsen. Vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 ist bei verspäteter Bezahlung der Steuern, die in diesem Zeitraum fällig werden, kein Verzugszins (5,1 Prozent) geschuldet. Ab 01.01.2021 gelten wieder die ordentlichen Verzugszinsregelungen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich trotzdem, denn nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins von 0,1 Prozent honoriert. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei.
Die Abteilung Finanzen dankt für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2020 bis zum 31. Oktober 2020.
Gemeinde Bözen
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