Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Einwohnergemeindeversammlung \ Ideenwettbewerb \ Gesamterneuerungswahl
Beschlüsse Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung,
Donnerstag, 28. Januar 2021
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 28. Januar 2021 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 40 der 576 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 6.94 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bözen.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2020; Genehmigung
- Verkauf Elektrizitätsversorgung Bözen an die AEW Energie AG für CHF 4.8 Mio; Erteilung des Verkaufsmandats an den Gemeinderat Bözen; Genehmigung
Da das Quorum von 116 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden.
Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 28. Januar 2021 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 05. März 2021, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird.
Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Bericht Gemeindeversammlung – Ideenwettbewerb
Am 28. Januar 2021 fand die ausserordentliche Gemeindeversammlung zum Verkauf der Elektra Bözen statt. Die anwesenden Stimmbürger haben dem Gemeinderat grünes Licht für den Verkauf der Elektra Bözen für 4,8 Mio. Franken an die AEW Energie AG gegeben.
Von den insgesamt 576 Stimmberechtigten waren 40 in der Turnhalle anwesend. Mit 35 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde der Antrag nach einer kurzen Diskussion gutgeheissen. Da das Quorum nicht erreicht wurde, unterliegt der Entscheid dem fakultativen 30-tägigen Referendum, so dass frühestens Anfang März der Gemeinderat den Verkaufsvertrag mit der AEW unterzeichnen kann.
Vor der Abstimmung hat der zuständige Vizeammann Roger Frey auf die Geschichte, die Eckdaten und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Stromliberalisierung sowie der Energiestrategie 2050 hingewiesen.
Der Verkaufserlös soll in Bözen und dem künftigen Böztal nachhaltig verwendet werden.
Bis zum 28. Februar werden dafür Ideen gesammelt und an der Gemeindeversammlung am 25. Juni vorgestellt.
Bitte teilen Sie uns doch unbedingt Ihre Idee für die Verwendung des Verkaufserlös mit. Link: https://forms.gle/3K1jXm7AojU9nPRB9
Sind Sie interessiert bei der Evaluation der Ideen mitzumachen, dann bitte lassen Sie uns Ihr Interesse wissen und zwar bis spätestens am Montag 8. Februar 2021.
Für Fragen und Anmerkungen steht Ihnen unser Vizeammann Roger Frey zur Verfügung: roger.frey@boezen.ch
Gesamterneuerungswahl 1. Wahlgang 4 Mitglieder des Wahlbüros/ Stimmenzähler und 1 Mitglied des Wahlbüros/Ersatz-Stimmenzähler vom 07. März 2021; Stille Wahlen
Während der Nachmeldefrist für den vorstehend erwähnten 1. Wahlgang vom 07. März 2021 wurden gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben waren.
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen waren, war gemäss § 30 ff GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 30 ff GPR). Dementsprechend wurde folgende Person in stiller Wahl gewählt:
Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (4 Sitze)
- Amsler Hans Ulrich, 1964, Eichhof 3 Bözen, parteilos, neu
- Hänny Hans Rudolf, 1961, Poststrasse 13 Bözen, parteilos, neu
- Senn Angeles, 1968, Geerenweg 484 Hornussen, parteilos, neu
- Krasniqi Femi, 1977, Ittenthalerstrasse 18 Hornussen, parteilos, neu
Ersatzmitglieder Wahlbüro / Ersatz-Stimmenzähler (2 Sitze)
- Keller Tamara, 1976, Beckenmatt 9 Bözen, parteilos, neu
- Vetter Thommen Iren, 1971, Dorfstrasse 61 Effingen, parteilos, neu
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Gesamterneuerungswahl 1. Wahlgang 1 Ersatzmitglied Regionale Steuerkommission der Gemeinden Böztal und Zeihen
Während der Nachmeldefrist für den vorstehend erwähnten 1. Wahlgang vom 07. März 2021 wurden gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben waren.
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen waren, war gemäss § 33 GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR). Dementsprechend wurde folgende Person in stiller Wahl gewählt:
Regionale Steuerkommission Ersatzmitglied (1 Sitz)
- Herzog Philipp, 1986, Mülimatt 530 Hornussen, parteilos, neu
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Wahlbüro Bözen, Effingen, Elfingen Hornussen
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