Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Festtage \ Kehrichtabfuhr über die Festtage \ Baugesuch
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Festtage
Die Gemeindeverwaltung, das regionale Steueramt Böztal-Zeihen und die Werkdienste sind bis am 23. Dezember 2024 für die Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner da. Vom 24. Dezember 2024 bis und mit 05. Januar 2025 sind alle Abteilungen geschlossen.
Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu finden Sie unter Tel. 062 865 35 85.
Das Personal der Verwaltung und der Werkdienste wünscht der Bevölkerung schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch in ein gutes und gesundes neues Jahr.
Kehrichtabfuhr über die Festtage
In den Ortsteilen Bözen, Hornussen und Elfingen werden über die Festtage die Daten für die Kehrichtabfuhr verschoben:
- Kehrichtabfuhr am 24. Dezember anstatt am 26. Dezember 2024
- Kehrichtabfuhr am 31. Dezember anstatt am 02. Januar 2025
Bitte stellen Sie den Kehricht am Abfuhrtag ab 07.00 Uhr bereit.
Baugesuch
Hornussen, 17. Dezember 2024
Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
- Bauherrschaft: Katarzyna und Simon Bänninger, Gorgen 34, 5076 Bözen
- Projektverfasser: Erb + Müller + Peter AG, im Bühl 15, 5076 Bözen
- Grundeigentümer: Simon Bänninger, Gorgen 34, 5076 Bözen
- Bauobjekt: Neubau Garage
- Ortslage: Parzelle Bözen 2705, Gorgen 34
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Öffentliche Auflage vom 20. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025
im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen
Terminvereinbarung notwendig.
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Hornussen, 19. Dezember 2024
Gemeinderat Böztal
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