Grundeigentümer: Baumann Rolf und Annemarie, Gorgen 6, 5076 Bözen
Objekt: Neubau Einfamilienhaus
Ortslage: Parzelle Nr. 641, Poststrasse, Bözen
Planauflage: 14. August 2020 – 14. September 2020 während den offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Bözen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
An die Bevölkerung des Wasserverbandes Bözen - Elfingen - Hornussen
Wasser ist Mangelware geworden. Durch die anhaltende Trockenheit sind unsere Wasservorkommen weiter stark zurückgegangen, gleichzeitig stieg aber der Wasserverbrauch. Da auch in absehbarer Zeit keine stärkeren Niederschläge in Sicht sind, müssen wir ab sofort den Wasserverbrauch einschränken. Ab sofort gilt:
Das Bewässern von Rasenflächen, das Füllen von Swimmingpools und das Waschen von Autos sowie das Bewässern von Gärten mit dem Schlauch ab Wasserversorgung ist untersagt. Diese Regelegung gilt bis auf weiteres. Gemeinde Bözen
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