Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung \ Ablesen der Stromzähler \ Bauauflage \ Gemeindeversammlung Böztal 04. Dezember 2021 Shuttle-Bus und weitere Informationen \ Herzliche Einladung zum Neujahrsapéro Böztal mit Alex Hürzeler, Regierungsrat
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung, Freitag, 19. November 2021
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. November 2021 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Ortsbürgergemeinde
An der Ortsbürgergemeinde waren 22 der 119 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 18.49 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Bözen.
1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. Juni 2021; Genehmigung
Da das Quorum von 24 Stimmen beim Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnte der Beschluss nicht abschliessend gefasst werden.
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 63 der 572 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 11.01 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bözen.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2021; Genehmigung
- Jungbürgeraufnahme Jahrgang 2003; Kenntnisnahme
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Andrea Wolter; Zusicherung
- Kreditabrechnung Erschliessung Bühlrain/Im Bühl; Genehmigung
- Kreditabrechnung neue Postautolinienführung; Genehmigung
- Stiftung Elektra; Anpassung Stiftungsurkunde und Wahl der Stiftungsräte; Genehmigung
Da das Quorum von 115 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden.
Es unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 19. November 2021, mit Ausnahme der Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes, dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 27. Dezember 2021, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Bözen, 19. November 2021 / Der Gemeinderat Bözen
Ablesen der Stromzähler
Ab dem 03. Dezember 2021 wird durch Stefan Bischofberger, Mitarbeiter Unterhaltsdienst Verwaltung 3plus, in Bözen der Strom abgelesen. Wir bitten die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, ihm den Zutritt zu den Stromzählern zu gewähren.
Wir danken Ihnen für das Vertrauen und Verständnis, welches Sie Herrn Bischofberger entgegenbringen. Die Ablesungen werden unter Einhaltung der geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln durchgeführt.
Bauauflage
- Bauherr: Deiss Jürgen, Gazenmatt 2, 5076 Bözen
- Projektverfasser: Deiss Jürgen, Gazenmatt 2, 5076 Bözen
- Grundeigentümer: Deiss Jürgen, Gazenmatt 2, 5076 Bözen
- Objekt: Carport
- Ortslage: Parzelle Nr. 970, Gazenmatt
- Planauflage: 26. November – 27. Dezember 2021 während den offiziellen
- Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Bözen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindeversammlung Böztal 04. Dezember 2021 Shuttle-Bus und weitere Informationen
In den letzten Tagen wurden alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Einladung zur ersten Gemeindeversammlung Böztal bedient. Die Versammlung beginnt für die Ortsbürger um 14.00 Uhr, um 14.30 Uhr startet die Einwohnergemeindeversammlung.
Bei der Lagerhalle der Gebrüder Herzog im Ortsteil Hornussen stehen keine Parkplätze zur Verfügung! Für die Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Ortsteilen Bözen, Effingen und Elfingen ist ein Shuttle- Bus organisiert.
Dank dem Shuttle-Bus sind Sie rechtzeitig zum Start der Eingangskontrolle vor Ort und können den anschliessenden Apéro unbeschwert geniessen.
Es kann wie folgt zugestiegen werden:
Shuttle- Bus 1 / Abfahrt Effingen und Bözen
- Abfahrt Effingen, Bushaltestelle Dorf: 13.00 Uhr und 13.30 Uhr
- Abfahrt Bözen, Feuerwehrmagazin: 13.05 Uhr und 13.35 Uhr
- Ankunft Hornussen, Gebrüder Herzog: 13.15 Uhr und 13.45 Uhr
Shuttle-Bus 2 / Abfahrt Elfingen und Bözen
- Abfahrt Elfingen, Busschleife : 13.00 Uhr und 13.30 Uhr
- Abfahrt Bözen, Feuerwehrmagazin: 13.05 Uhr und 13.35 Uhr
- Ankunft Hornussen, Gebrüder Herzog: 13.15 Uhr und 13.45 Uhr
Im Anschluss an die Versammlung stehen die Shuttle-Busse für die Rückfahrt nach Bözen, Effingen und Elfingen bereit. Die Shuttle-Busse unternehmen mehrere Fahrten. Somit können Sie nach der Versammlung direkt nach Hause oder Sie geniessen noch den anschliessenden Apéro.
Falls Sie individuell Anreisen möchten, stehen beim Schulhaus Hornussen begrenzt Parkplätze zur Verfügung. Bitte bilden Sie Fahrgemeinschaften oder nutzen Sie den Shuttle-Bus.
Änderungsanträge
Änderungsanträge können wie gewohnt an der Gemeindeversammlung gestellt werden. Um eine effiziente Versammlung durchführen zu können, ist der Gemeinderat dankbar, wenn die Anträge möglichst vor der Versammlung eingereicht werden. Der Gemeinderat ist dankbar, wenn Sie ihre Anträge bis spätestens am 02. Dezember 2021 schriftlich oder per E-Mail einreichen.
Nutzung des Beamers
Versammlungsteilnehmer haben ebenfalls die Möglichkeit, den Beamer für die Präsentation von Ausführungen zu verwenden. Der Umfang der Präsentation wird auf maximal 5 Folien festgelegt.
Um eine einwandfreie Präsentation zu gewährleisten, bitten wir Sie, entsprechende Dateien bis spätestens am 02. Dezember 2021 bei der Gemeindekanzlei elektronisch via kanzlei@verwaltung3plus.ch einzureichen.
Corona-Regelung
Die Gemeindeversammlung kann ohne Zertifikat besucht werden. Es gilt die generelle Maskenpflicht und der Abstand von 1,5 Meter muss eingehalten werden. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird ein fester Sitzplatz zugewiesen. Die Eingangskontrolle startet 30 Minuten vor Versammlungsbeginn.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Einladung zum Neujahrsapéro Böztal mit Alex Hürzeler, Regierungsrat
Bald ist es soweit, der Jahreswechsel steht vor der Tür. Wir freuen uns, mit Ihnen auf das neue Jahr und die Gemeinde Böztal anzustossen.
Gerne laden wir Sie zu unserem ersten gemeinsamen Neujahrsapéro ein, am
- 01. Januar 2022 von 11.00 bis 13.00 Uhr in der Turnhalle Effingen
Wir freuen uns, Herrn Regierungsrat Alex Hürzeler begrüssen zu dürfen, er wird ein Grusswort an unsere neue Gemeinde richten.
Die Husmusig Effingen und der Jodelklub Effingen werden den Apéro musikalisch begleiten.
Für den Neujahrsapéro gilt aufgrund der aktuellen Bestimmungen des BAG die Zertifikatspflicht.
Gemeinderat Böztal
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