Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Bauauflage \ Wahlen Böztal
Bauauflage
- Bauherr: Özdemir Hüseyin, Heuigstrasse 2, 5076 Bözen
- Projektverfasser: Özdemir Hüseyin, Heuigstrasse 2, 5076 Bözen
- Grundeigentümer: Özdemir Hüseyin, Heuigstrasse 2, 5076 Bözen
- Objekt: Heizungssanierung – Einbau Wärmepumpe
- Ortslage: Parzelle Nr. 724, Heuigstrasse 2
- Planauflage: 01. Oktober – 01. November 2021 während den offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Bözen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinde Bözen
Gemeinde Böztal: 2. Wahlgang für das Amt des Gemeindeammanns für die Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist
Gemeindeammann
Für den 2. Wahlgang für das Amt des Gemeindeammanns ist folgende Kandidatur eingegangen:
► Schmid, Robert, 1970, Hauptstrasse 29, Bözen, parteilos
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als im 2. Wahlgang zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 GPR mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Montag, 18. Oktober 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene vom Wahlbüro in stiller Wahl als gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR).
Wahlbüro Bözen, Elfingen, Effingen. Hornussen
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