Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung \ Sommeröffnungszeiten der Verwaltung \ Umzug Einwohnerdienste und Soziale Dienste \ Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler Schuljahr 2022/2023 \ Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler Ortsteil Effingen Schuljahr 2021/2022 \ Baugesuche
Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung 24. Juni 2022
Am Freitag, 24. Juni 2022 findet um 19.30 Uhr die Ortsbürger- und um 20.00 Uhr die Einwohnergemeindeversammlung in der Turnhalle Hornussen statt.
Die Einladungen wurden allen Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt.
Die Detailinformationen zu den einzelnen Geschäften sind auf der Homepage www.boeztal.ch und am Schalter der Gemeindeverwaltung in Bözen einsehbar.
Im Anschluss offeriert der Gemeinderat Wurst und Brot für alle Teilnehmer*innen und freut sich, wenn möglichst viele bei dem geselligen Abschluss der Versammlung mit dabei sind.
Gemeinderat Böztal
Sommeröffnungszeiten der Verwaltung
Die Öffnungszeiten der Verwaltung werden während den Sommerferien reduziert.
Während der Zeit vom Montag, 02. Juli bis am Freitag, 05. August 2022 gelten für die Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende reduzierten Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungen) organisiert. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer 062 865 35 85 in Erfahrung zu bringen.
Die reduzierten Öffnungszeiten haben keinen Einfluss auf die Arbeitszeit des Personals.
Ab Montag, 08. August 2022 sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet.
Der Gemeinderat und die Verwaltung danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.
Umzug Einwohnerdienste und Soziale Dienste
Der Umbau vom Gemeindehaus und zukünftigen Verwaltungsstandort Hornussen schreitet voran. Die Abteilungen Finanzen und Steuern bedienen Sie bestmöglichst zwischen den verschiedenen Umbauarbeiten und Handwerkern.
Die Abteilungen Einwohnerdienste und Soziale Dienste freuen sich, Sie ab Montag, 11. Juli 2022 im frisch renovierten und freundlichen Erdgeschoss vom Gemeindehaus Hornussen zu bedienen.
Die Abteilungen Bauverwaltung und Gemeindekanzlei bleiben bis zum Ende der Umbauarbeiten in Bözen, der Schalter wird nicht mehr bedient. Mit Ihren Anliegen gelangen Sie bitte telefonisch an diese beiden Abteilungen oder vereinbaren einen Termin.
Das Verwaltungspersonal dankt Ihnen für Ihr Verständnis und das Mittragen der Umstände. Über die Fortschritte halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.
Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler Schuljahr 2022/2023
Seit 2015 wird jedem Schüler, resp. dessen Eltern, welche ausserhalb ihrer Wohngemeinde die öffentliche Schule besuchen, ein einmaliger Pauschalbetrag für das TNW-Abonnement ausgerichtet. Die Eltern werden gebeten, das TNW-Abonnement direkt an den öffentlichen Schaltern der SBB zu beziehen oder online über www.tnw.ch zu lösen.
Der Pauschalbetrag für Schüler*innen der Gemeinde Böztal beträgt CHF 400.00. Für die Rückerstattung des Pauschalbetrages der Abonnementskosten bitten wir die Eltern, bis spätestens Freitag, 26. August 2022 die Zahlungsquittung und IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos anzugeben. Die Abgabe kann am Schalter, per Post oder E-Mail an lydia.leubin@boeztal.ch erfolgen.
Der Betrag wird anschliessend auf das angegebene Konto überwiesen.
Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler Ortsteil Effingen Schuljahr 2021/2022
Im Ortsteil Effingen erhielten die Schüler jeweils den gesamten Betrag für das TNW-Abonnement zurückerstattet. Auch wurde die Rückerstattung nachträglich, d.h. für das vergangene Schuljahr, ausgerichtet.
Wir bitten die Eltern der Schüler*innen des Ortsteils Effingen uns für das TNW Abonnement des vergangenen Schuljahres 2021/2022 ebenfalls bis spätestens Freitag, 26. August 2022 die Zahlungsquittung und IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos anzugeben. Die Abgabe kann am Schalter, per Post oder E-Mail an lydia.leubin@boeztal.ch erfolgen.
Der Betrag von CHF 530.00 wird anschliessend auf das angegebene Konto überwiesen.
Baugesuche
Bözen, 21. Juni 2022, Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
- Bauherrschaft: Piedad Molpeceres und Claude Huelin, Vorstatt 4, 5079 Zeihen
- Projektverfasser: Piedad Molpeceres und Claude Huelin, Vorstatt 4, 5079 Zeihen
- Grundeigentümer: Piedad Molpeceres und Claude Huelin, Vorstatt 4, 5079 Zeihen
- Bauobjekt: Neubau Holz-Gartenhaus und Gewächshaus
- Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4002, Rügetstrasse, Müllermättli
- Bauherrschaft: Nishanty und Jesuthan Jeganathan, Bachstrasse 546, 5075 Hornussen
- Projektverfasser: Nishanty und Jesuthan Jeganathan, Bachstrasse 546, 5075 Hornussen
- Grundeigentümer: Nishanty und Jesuthan Jeganathan, Bachstrasse 546, 5075 Hornussen
- Bauobjekt: Neubau Balkongeländer
- Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 1004, Bachstrasse 546
- Bauherrschaft: Konsortium Höli c/o KMP Architektur AG, Bahnhofstrasse 1, 5430 Wettingen
- Projektverfasser: KMP Architektur AG, Bahnhofstrasse 1, 5430 Wettingen
- Grundeigentümer: Konsortium Höli: Kräuchi + Partner AG, Terra Bau AG und Selion AG, alle an der Bahnhofstrasse 1, 5430 Wettingen
- Bauobjekt: Neubau von vier Doppeleinfamilienhäuser mit Tiefgarage
- Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5878, Kästhalstrasse
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Öffentliche Auflage vom 24. Juni 2022 bis 25. Juli 2022 im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat Bözen
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